Kaarst Konverter: Standortfrage so offen wie nie

Kaarst · Netzbetreiber Amprion favorisiert nach wie vor die Kaarster Dreiecksfläche, muss beim Standortgutachten aber nachbessern. Die Politik nutzt das Thema für den Landtagswahlkampf. Ein Statusbericht.

Eine rechtliche Einschätzung des Zentralinstituts für Raumplanung (ZIR) an der Universität Münster sorgt bei der Standortsuche für den umstrittenen Stromkonverter für mächtig Wirbel. Die Anlage, die Strom aus konventionellen Kraftwerken in Gleichstrom umwandelt, will der Übertragungsnetzbetreiber Amprion nach wie vor am liebsten auf die Dreiecksfläche zwischen Bahnschienen, A 57 und L 30 in Kaarst bauen. Dort sieht der Regionalplan derzeit noch Kiesabbau vor.

Was hat es mit dem ZIR-Gutachten auf sich? Das Gutachten des Zentralinstitut für Raumplanung (ZIR) an der Universität Münster ist inzwischen unter dem Thema Landesplanung auf der Homepage des Landes NRW (www.land.nrw) online abrufbar. Es enthält den Hinweis an das Land als Genehmigungsbehörde, dass bei der derzeit laufenden Neuaufstellung des Regionalplans die Bedeutung von Bauten der Energiewende - also auch eines Konverters - gegen die des Kiesabbaus in der Region sorgfältig abgewogen werden muss. Außerdem wird darauf hingewiesen, dass der "Strom" mittlerweile Vorrang hat. Für Regionalratsmitglied und Landtagskandidat im Wahlkreis Dormagen, Grevenbroich, Rommerskirchen Rainer Thiel MdL (SPD) sind damit die Chancen für den Standort in Kaarst gestiegen.

Was sagt die Bezirksregierung? Die Bezirksregierung sieht das anders. Sie ist für die Aufstellung eines rechtssicheren Regionalplans verantwortlich und sie gibt der Politik, sprich: dem Regionalrat, für die Entscheidung dazu Empfehlungen. Die Landesplanungsbehörde teile die Einschätzungen des ZIR nach erster Prüfung ausdrücklich nicht, heißt es. Dennoch habe die Rechtssicherheit des Regionalplans oberste Priorität. Auch wenn die vom ZIR erwähnten Aspekte im Planentwurf bereits an einigen Stellen abgearbeitet seien, werde der Entwurf des Regionalplans daher zeitnah hinsichtlich der vom ZIR dargestellten Anforderungen überprüft und überarbeitet.

Wer entscheidet am Ende? Sicher ist: Über den Regionalplan - und damit auch über die Ausweisung "Kies" auf der Kaarster Dreiecksfläche - entscheidet wohl noch bis zum Ende des Jahres der Regionalrat. Dort sitzen Politiker aus den Kreisen Kleve, Mettmann, Neuss und Viersen sowie aus den Städten Düsseldorf, Krefeld, Mönchengladbach, Remscheid, Solingen und Wuppertal. Kommt die Bezirksregierung als "beratende" Landesplanungsbehörde zu dem Schluss, dass sich die Kiesabbaufläche, die dem Konverterbau in Kaarst entgegensteht, rechtssicher aus dem Regionalplan herausnehmen lässt, trifft der Regionalrat eine rein politische Entscheidung - darüber, wo die Anlage theoretisch stehen darf. Den endgültigen Standort des Konverters legt die Bundesnetzagentur fest. Dabei stützt sie sich auf den neuen Regionalplan und das von Amprion derzeit aktualisierte Standortgutachten.

Welche Einflussmöglichkeit hat Amprion? Mit dem neuen Standortgutachten, mit dem unter anderem ein Umweltgutachter befasst ist, reagiert der Netzbetreiber auf methodische Kritik beim Erstellen der ersten Standort-Prioritätenliste. Teil des neuen Gutachtens ist auch eine Sichtbarkeitsanalyse. Angeregt hatten das Bürgerinitiativen und Politiker. Mit einer Entfernung von 1,3 Kilometern hat der Standort in Kaarst jedenfalls den größten Abstand zur Wohnbebauung. Aber auch die Lage der Erdkabel, die von Norden kommend zum Konverter verlegt werden, wird noch bestimmt.

Was sagt der Verband der Kieswirtschaft? Amprion gehört die Dreiecksfläche. Das Unternehmen hat asußerdem bereits eine Erklärung der Kieswirtschaft vorgelegt, dass sie bereit ist, die Fläche freizugeben und keine weiteren Ansprüche zu stellen.

Was sagt die Stadt Kaarst? Bürgermeisterin Ulrike Nienhaus sieht die Stadtverwaltung in ihrer ablehnenden Haltung bestätigt: "Die Bezirksregierung hat deutlich gemacht, dass sie an ihrer Bewertung der Kiesflächen im Regionalplan festhalten wird. Für den Bau eines Konverters auf der Dreiecksfläche wäre danach ein Zielabweichungsverfahren notwendig, um Planungsrecht zu schaffen. Für ein solches Verfahren ist das Einvernehmen der Stadt Kaarst erforderlich."

(NGZ)
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