Kaarst/Düsseldorf Kündigung - keine Einigung vor Gericht

Kaarst/Düsseldorf · Noch in der Probezeit hat die Stadt Düsseldorf einem 19-jährigen Kaarster, der am Asperger-Syndrom – einer milden Form des Autismus – leidet, seine Ausbildungsstelle gekündigt (die NGZ berichtete). Dagegen zog der junge Mann gestern vor das Arbeitsgericht. Dort erfuhren Stadtvertreter: Der Rausschmiss ist bisher nur unzureichend begründet. Ohne Urteil gingen der 19 Jahre alte Kläger und zwei Prozessvertreter der Stadt auseinander.

 Anwältin Sabine Kilper vertritt den 19-jährigen Kaarster.

Anwältin Sabine Kilper vertritt den 19-jährigen Kaarster.

Foto: wuk

Noch in der Probezeit hat die Stadt Düsseldorf einem 19-jährigen Kaarster, der am Asperger-Syndrom — einer milden Form des Autismus — leidet, seine Ausbildungsstelle gekündigt (die NGZ berichtete). Dagegen zog der junge Mann gestern vor das Arbeitsgericht. Dort erfuhren Stadtvertreter: Der Rausschmiss ist bisher nur unzureichend begründet. Ohne Urteil gingen der 19 Jahre alte Kläger und zwei Prozessvertreter der Stadt auseinander.

Einen Behinderten gerade wegen der Behinderung nicht länger zu beschäftigen: Ist das als Diskriminierung zu werten, oder war die Kündigung des 19-Jährigen rechtens, weil der Aufwand der Stadt für eine behindertengerechte Ausbildung so enorm wäre, dass das als "unverhältnismäßig" anerkannt werden muss? Das ist die Kernfrage im Prozess.

Mit Realschulabschluss hatte der Kläger die Ausbildungsstelle bei der Stadt im August 2010 angetreten. Doch nach zehn Wochen hieß es plötzlich: Seine Behinderung habe sich im Ausbildungsalltag doch so stark ausgewirkt, dass der 19-Jährige nicht länger tragbar sei. Ob sich die Stadt ausreichend darum bemüht hat, die Ausbildung dennoch zu ermöglichen, blieb unklar.

Die Stadtvertreter beriefen sich auf ein Gutachten ihres eigenen Gesundheitsamtes, wonach die jeweiligen Ausbilder auf allen fünf Ausbildungsstationen eigens für den Umgang mit dem Asperger-Syndrom geschult werden müssten, um die Ausbildung des 19-Jährigen fortzusetzen. "Und so besonders geschultes Fachpersonal müssen wir nicht zur Verfügung stellen", so die Vertreter der Stadt. Das sei "unverhältnismäßig", der Rauswurf also rechtens.

Doch ob die Ausbilder dafür geschult werden müssen oder ob nicht die Schulung eines sogenannten Arbeitsassistenten genügt (der vom Landschaftsverband Rheinland finanziert werden könnte), blieb offen. "Aber dann würde nichts dagegen sprechen, es noch mal mit dem Kläger zu versuchen", drängte das Gericht bei den Stadtvertretern auf eine Einigung. Doch die winkten ab: "Unverhältnismäßig". Das ist den Richtern aber zu pauschal.

Also muss die Stadt nachbessern, muss nun genau erklären, worin die "Unverhältnismäßigkeit" liegen soll. Dafür erhielten sie eine Frist zur Stellungnahme. Für Kläger-Anwältin Sabine Kilper steht bereits fest: Die Stadt hätte (wenn überhaupt) vor Einstellung des 19-Jährigen ein Gutachten zur Leistungsfähigkeit und zum Grad der Behinderung einholen sollen. Der Vater des Klägers formulierte es so: "Das alles ist ein Unding. So geht man mit Menschen nicht um."

(NGZ)
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