Kaarst Landgericht kommt zur Realschule Halestraße

Kaarst · Für Jürgen Bosse, den Leiter der Realschule Halestraße, ist klar: "Mir wäre es lieber gewesen, die Sache wäre schon zu Ende gegangen, und bei uns würde Ruhe einkehren können." Mit der "Sache" meint Bosse den Prozess um den Musiklehrer Phillip Parusel, dessen Berufungsverhandlung am Montag vor dem Düsseldorfer Landgericht begonnen hatte. Und während der Richter die Anklage fallen lassen wollte, bestand die Staatsanwältin auf eine Geldstrafe. Die wollen Parusel und sein Anwalt nicht akzeptieren. Der Prozess wird fortgesetzt: am 6. Februar mit der Vernehmung von drei Polizisten im Düsseldorfer Gericht - und am 17. Februar mit einem Besuch des Gerichts in der Realschule Halestraße. "Das Gericht wird vor Ort einige Schüler als Zeugen vernehmen", sagt Landgerichtsprecherin Elisabeth Stöve. Im Anschluss würde dann die Verhandlung im Gerichtsgebäude fortgesetzt. "Ich habe dem Vorschlag des Richters gern zugestimmt. Es ist auch besser für die Schüler. Die Kinder sind 13 bis 14 Jahre alt. Ins Gericht zu reisen, ist für sie mit einer großen Aufregung verbunden", sagt Schulleiter Bosse. Um den Besuch des Düsseldorfer Landgerichts an seiner Schule will er kein großes Aufheben machen. "Die Eltern der betreffenden zehn oder elf Schüler werden natürlich von mir benachrichtigt. Aber in der Schule werden wir das nicht groß thematisieren. Je größer wir das aufhängen, desto mehr Unruhe könnte entstehen", sagt er. Das Gerichtsverfahren dürfe ohnehin keinem der rund 540 Schüler entgangen sein. "Aber wir leben hier einen ganz normalen Schulalltag und sind froh, wenn die Geschichte zu Ende ist. Der Vorfall liegt nun fast zwei Jahre zurück", so Schulleiter Jürgen Bosse. Im April 2015 soll Phillip Parusel Schüler der sechsten Klasse trotz Unterrichtsende nicht aus der Klasse gelassen und sich mit einem Stuhl vor der Tür positioniert haben. Einer der Schüler rief daraufhin die Polizei.

 Am 17. Februar wird das Landgericht zur Realschule kommen.

Am 17. Februar wird das Landgericht zur Realschule kommen.

Foto: ati

Das Amtsgericht Neuss hatte den 50-jährigen Realschullehrer im August vergangenen Jahres wegen Freiheitsberaubung zu 1000 Euro Strafe auf Bewährung verurteilt - wenn er eine Fortbildung zum Umgang mit schwierigen Schülern absolviert. Dagegen war der Lehrer per Berufung vor das Düsseldorfer Landgericht gezogen.

(NGZ)
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