Kaarst Landrat kritisiert den Haushalt als unausgewogen

Kaarst · Landrat Hans-Jürgen Petrauschke hat in seiner Funktion als Kommunalaufsicht den Haushalt der Stadt mit Aufwendungen in Höhe von rund 110 Millionen Euro und einem Fehlbedarf von rund fünf Millionen Euro für das laufende Jahr genehmigt.

 Landrat Petrauschke genehmigte den Kaarster Haushalt.

Landrat Petrauschke genehmigte den Kaarster Haushalt.

Foto: Kreis Neuss

In seinem Schreiben weist der Landrat aber darauf hin, dass der Haushalt trotz einer Verringerung der allgemeinen Rücklagen um 1,8 Millionen Euro nicht ausgeglichen ist und dass die Unterdeckung die weiter bestehende strukturelle Unausgewogenheit des Haushaltes aufzeige. Desweiteren merkt Petrauschke an, dass die Verpflichtung ein Haushaltssicherungskonzept aufzustellen, nur knapp vermieden werde.

Bis zum Jahr 2020 werde ein Haushaltsausgleich nur noch über die Inanspruchnahme der allgemeinen Rücklage möglich sein. Das bedeutet, dass die Stadt dann von ihrer Substanz lebt. Der Landrat weist darauf hin, dass die Stadt dringend gehalten sei, nachhaltige Konsolidierungsmaßnahmen auszuloten und umzusetzen. Er erinnert in diesem Zusammenhang an die gesetzliche Zielsetzung zum Haushaltsausgleich und das damit verbundene oberste Gebot des Eigenkapitalerhalts.

Die Plandaten zeigten deutliche eine sehr angespannte Haushaltslage auf und auch die mittelfristige Finanzplanung weise durchgehend defizitäre Haushalte mit insgesamt 17,4 Millionen Euro aus. Damit die Stadt Kaarst einen ausgeglichenen Haushalt erreicht, bedürfe es noch einiger Anstrengungen. Als Risiken für den Etat der Stadt nennt der Landrat unter anderem die Aufwendungen für Flüchtlinge aufgrund der nicht vorhersehbaren Entwicklung der Flüchtlingszahlen.

Ein weiteres Risiko bestehe bei der Beteiligung der Stadt an Leistungen für Hartz-IV-Empfänger, so der Landrat. Mehraufwendungen könnten dabei nicht ausgeschlossen werden. Sein Augenmerk liegt ferner auf den Personalkosten, die mit 29,1 Millionen Euro bereits rund 900.000 Euro über der Vorjahresprognose liegen.

(NGZ)
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