Kaarst Müssen vier Spielhallen in Kaarst schließen?

Kaarst · Ab kommenden Freitag, 1. Dezember, gibt es für Spielhallen in Deutschland eine neue Rechtslage: Mehrfachhallen sind dann nicht mehr erlaubt, und Spielhallen müssen einen Mindestabstand von 350 Metern Luftlinie untereinander sowie zu Schulen, Kindergärten und Jugendhilfeeinrichtungen einhalten. So verlangt es der Glücksspielstaatsvertrag, der im Jahr 2012 in Kraft getreten ist und der den Spielhallenbetreibern eine fünf Jahre dauernde Übergangsfrist eingeräumt hat. Ziel der Vertragsneufassung ist es, die Spielsucht zu bekämpfen. Vielen Zockerbuden in ganz Deutschland droht die Schließung - auch in Kaarst.

 Das Zocken in Spielhallen hat ein hohes Suchtpotential. Davor soll der Glücksspielstaatsvertrag schützen.

Das Zocken in Spielhallen hat ein hohes Suchtpotential. Davor soll der Glücksspielstaatsvertrag schützen.

Foto: dpa

"Wir haben derzeit sieben Spielhallen. Die Abstände zu Schulen, Kindergärten und Jugendeinrichtungen sind kein Problem. Allerdings befinden sich sechs der Spielhallen in zwei Gebäuden", sagt Brigitte Kaulen vom städtischen Ordnungsamt. Jeweils drei Spielhallen unter einem Dach - das ist zukünftig nicht mehr erlaubt. Rein rechnerisch dürfte also ab Freitag nur noch in drei Spielhallen gedaddelt werden. "Wir hatten Anträge auf Fortführung, die Betreiber beriefen sich auf die Härtefallregelung. Sie sind aber abgelehnt worden", so Kaulen weiter. Bislang habe das Ordnungsamt allerdings bei keiner der Spielhallen die Schließung angeordnet. Auch nachdem die Ablehnungsbescheide ergangen sind, pocht das Ordnungsamt nicht auf sofortigen Vollzug. "Dafür sehen wir keine Notwendigkeit. Wir gehen davon aus, dass die Betreiber sich an die Regelung halten", sagt Kaulen. Dann würde es ab Freitag vier Spielhallen weniger im Stadtgebiet geben. "Oder wir haben Klagen auf dem Tisch liegen", so Kaulen.

Obwohl die Spielhallenbetreiber fünf Jahre Zeit hatten, sich auf die neue Gesetzeslage einzustellen, sei bislang wenig Bewegung in der Sache gewesen. Die Betreiber können sich nun auf die Härtefallregelung berufen und vor Gericht ziehen. "Eine solche Klage hätte aufschiebende Wirkung", erklärt Kaulen. Weil die Spielhallen aus Kaarst nicht die einzigen sein würden, mit denen sich die Gerichte zu beschäftigen hätten, erwartet sie eine Entscheidung nicht vor Ablauf eines halben Jahres. "Jede Spielhalle muss einer Einzelbetrachtung unterzogen werden", erklärt sie. Und im Fall eines ablehnenden Urteils könnte jeder abgelehnte Fall vor dem Oberverwaltungsgericht und schließlich vor dem Bundesverwaltungsgericht verhandelt werden. Unter Umständen wird es also noch sehr lange dauern, bis die erste Spielhalle in Kaarst geschlossen wird.

Für die Stadt bedeutet die Schließung Verluste. Denn Spielhallen zahlen Vergnügungssteuer. Allein im Jahr 2016 hat diese rund 2,4 Millionen Euro in die städtische Kasse gespült. Die Kaarster Grünen sehen das kritisch und beantragen daher, in den Haushalt für das kommende Jahr 5000 Euro für die Arbeit in der Glücksspielsuchtprävention der Caritas bereit zu stellen. "In den letzten acht Jahren sind die Einnahmen der Stadt Kaarst aus der Vergnügungssteuer um über zehn Prozent gestiegen", heißt es zur Begründung. Aus Sicht der Grünen sei die Stadt auch in der Verantwortung, sich für die Suchtprävention einzusetzen.

(NGZ)
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