Prozess gegen Kaarster Lehrer Parusel Staatsanwaltschaft will von Einstellung nichts wissen

Düsseldorf · Der wegen Freiheitsberaubung verurteilte Kaarster Musiklehrer Phillip Parusel muss sich weiter vor Gericht verantworten. Das Düsseldorfer Landgericht hat zwar die Einstellung des Verfahrens angeregt, hatte damit jedoch keinen Erfolg.

 Lehrer Phillip Parusel im Gerichtssaal.

Lehrer Phillip Parusel im Gerichtssaal.

Foto: woi

Der Sachverhalt sei "ungeeignet, von einem Strafgericht entschieden zu werden", sagte der Vorsitzende Richter Rainer Drees am Montag. Doch der Einstellung des Verfahrens ohne eine Geldauflage wollte die Staatsanwaltschaft nicht zustimmen. Nun wird das Verfahren mit der Vernehmung weiterer Zeugen fortgesetzt.

Der Pädagoge war in erster Instanz vom Amtsgericht in Neuss wegen Freiheitsberaubung zu einer "Verwarnung mit Strafvorbehalt" verurteilt worden: Entweder bilde er sich im Umgang mit schwierigen Schülern fort, oder er müsse 1000 Euro Geldstrafe zahlen.

Vom Vorwurf der Körperverletzung war der Lehrer freigesprochen worden. Laut Anklage hatte der Realschullehrer in der Stadt Kaarst bei Düsseldorf einige Schüler mit Gewalt daran gehindert, den Klassenraum zu verlassen. Ein Kind soll er dabei auch zurückgestoßen haben. Ein anderer Schüler hatte daraufhin zum Handy gegriffen und die Polizei gerufen.

Das Urteil hatte bundesweit Aufmerksamkeit erregt. Die Lehrergewerkschaft GEW hatte es als bedenklich bezeichnet.

(klik/lnw/RP)
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