Kaarst Stadt stellt Kriterien für Kita-Aufnahme vor

Kaarst · Die Verwaltung hat mehr Transparenz bei der Platzvergabe versprochen. Jetzt legt sie einen neuen Kriterien-Katalog vor.

Bei Eltern sorgt das Thema jedes Jahr aufs Neue für Ärger. Die Kitaplatz-Vergabe ist ein heißes Eisen, das jeder Träger für sich schmieden kann. 18 Kindertagesstätten gibt es derzeit in Kaarst: Sieben werden von der Stadt betrieben, fünf von der katholischen Kirche, zwei von der Evangelischen Jugendhilfe, zwei vom Diakoniewerk und zwei von privaten Elterninitiativen. Die Entscheidung, ob und wann ein Kind aufgenommen wird, liegt alleine bei den Betreibern, die verschiedene Ausrichtungen haben und schon deshalb eine Angleichung der Aufnahmekriterien für nicht machbar halten. Einfluss nehmen kann die Politik allein auf die städtischen Kitas. Mit deren Kriterienkatalog soll sich der Jugendhilfeausschuss (JHA) jetzt erneut beschäftigen. Und auch das hat einen Grund.

Im Vergabeverfahren für das Kindergartenjahr 2015/2016 wollte die Stadt nämlich erstmals ein "besonderes" Kriterium einführen. Anträge von Mitarbeitern der Stadtverwaltung sollten - genauso wie die Fälle von Kinder und Eltern in besonders schwierigen Lebenssituationen - mit absoluter Präferenz behandelt werden. Das wäre allerdings rechtswidrig gewesen. Weil es sich bei Kindertagesstätten um öffentliche Einrichtungen handelt, zu denen Bürger im Rahmen der zur Verfügung stehenden Kapazitäten gleichen Zugang haben, wäre der Zugangsanspruch von Kindern, die auf einer Warteliste geführt werden, durch jede einzelne Vergabe an Mitarbeiterkinder eingeschränkt worden. Die Verwaltung ruderte schließlich zurück und versprach mehr Transparenz.

Grundsätzlich gilt: Laut Sozialgesetzbuch haben Eltern beziehungsweise Kinder zwar einen Anspruch auf einen Betreuungsplatz, jedoch nicht das Recht auf Aufnahme in eine bestimmte Kindertageseinrichtung. Auch das ebenfalls im Gesetz verankerte Wunsch- und Wahlrecht führt nicht per se dazu, dass der zuständige Träger - in diesem Fall die Stadt - in jedem Fall freie Plätze in der von den Eltern konkret gewünschten Einrichtung vorhalten oder womöglich sogar schaffen muss. Ist in der Wunsch-Kita hingegen noch Platz, läuft die Vergabe nach dem Ranglisten-Prinzip.

Das Vergabesystem der Stadt Kaarst berücksichtigt dabei zunächst besondere soziale Indikatoren nach pädagogischen Gesichtspunkten und unter Einbeziehung der besonderen Situation der zu betreuenden Kinder. Liegt eine solche Sozialindikation nicht vor, entscheidet ein Punktesystem über die Vergabe eines Betreuungsplatzes.

Abstimmen soll der JHA jetzt über eine überarbeitete und fairere Version dessen, deren Kriterienliste sich wie folgt zusammensetzt: Geschwisterkind in der Einrichtung im selben Betreuungszeitraum (fünf Punkte), alleinerziehend (fünf, früher drei), Paare (drei), Berufstätigkeit pro Person (zwei), arbeitssuchend pro Person (ein Punkt), Wohnortnähe im Sozialraum (ein Punkt).

Bei gleicher Punktzahl mehrerer Kinder bekommt das ältere Kind den Platz. Bei Berufstätigkeit wird nicht nach Stundenanzahl des Beschäftigungsumfanges entschieden und Kinder, die schon einen Kitaplatz haben, werden mit Nachrang behandelt. Das Vergabegremium besteht aus zwei Kita-Leiterinnen und einer Verwaltungsmitarbeiterin.

(NGZ)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort