Kaarst Stadt unterstützt einkommensschwache Familien

Kaarst · Auch in Kaarst gibt es Familien, die sich jede Ausgabe genau überlegen müssen; in denen für die Kinder Selbstverständlichkeiten wie ein Schwimmbadbesuch nicht selbstverständlich sind. In Kaarst gibt es aber auch den Familienhilfeplan. Die daraus resultierenden Leistungen sollen Familien finanziell entlasten, in bestimmten Situationen unterstützen und dafür sorgen, dass die Kinder bei Freizeitangeboten nicht außen vor bleiben müssen.

Bis zum 30. September dieses Jahres haben 87 Familien diese Leistungen in Anspruch genommen. Der Jugendhilfeausschuss hat jetzt den Familienhilfeplan für 2016 verabschiedet.

Anspruchsberechtigt sind Familien und Alleinerziehende mit Kindern bis zu 18 Jahren. Wer noch die Schule besucht, eine Ausbildung macht oder arbeitslos ist, kann bis zum vollendeten 27. Lebensjahr von dem Angebot profitieren. Die Einkommensgrenzen liegen bei Alleinerziehenden mit einem Kind bei 1.170 Euro im Monat, bei Zusammenlebenden mit einem Kind bei 1.590 Euro und erhöhen sich mit jedem weiteren Kind um jeweils 370 Euro. Das Kindergeld wird nicht zum Familieneinkommen angerechnet.

Und das sind im Wesentlichen die Leistungen: Jedes Kind bekommt halbjährlich eine Zehnerkarte für das Büttgener Hallenbad. Für die Mitgliedschaft in einem Sportverein übernimmt das Jugendamt den Jahresbeitrag, maximal jedoch 60 Euro. Maximal 60 Euro gibt es auch zu einem Jahresbeitrag für einen Kaarster Jugendverband dazu. Gruppenfahrten von anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe werden ebenfalls bezuschusst, dasselbe gilt für Schulausflüge. Der Zuschuss beträgt pro Kind und Tag 10,50 Euro, er ist auf 21 Tage limitiert.

Auch die Teilnahme an den beliebten Ferienaktionen des Jugendamtes und der freien Träger der Jugendhilfe sollte nicht am schmalen Budget der Eltern scheitern: 50 Prozent der Kosten werden über den Familienhilfeplan bezuschusst. Finanzielle Förderungen gibt es außerdem für Familien mit einem behinderten Kid, wenn Land oder Kreis nichts dazutun. Info unter Telefon 02131 987-215.

(barni)
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