Kaarst Stromkonverter: Amprion kauft Fläche in Osterath

Kaarst · Könnte die umstrittene Stromumwandlungsanlage möglicherweise doch auf Meerbuscher Boden gebaut werden? Oder anders ausgedrückt: Ist Osterath der geheime "Plan C", falls sich die von Übertragungsnetzbetreiber Amprion favorisierten Standorte Kaarst und Gohr nach dem sich derzeit in Überarbeitung befindlichen Standortgutachten und einer Entscheidung "pro Kies" im neu aufgestellten Regionalplan doch nicht realisieren lassen? Fakt ist: Amprion hat ein Grundstück in unmittelbarer Nähe zur bestehenden Umspannanlage in Osterath gekauft. "Die Fläche wurde uns angeboten", sagt Unternehmenssprecherin Joëlle Bouillon. "Sie wurde als Ausgleichsfläche erworben." So etwas geschehe standardmäßig, ein Stromkonverter in der Abmessung, wie er geplant sei, passe auf das erworbene Grundstück nicht. "In diesem Fall müssten noch Flächen dazu gekauft werden." Die Anlage, die Strom aus konventionellen Kraftwerken in Gleichstrom umwandelt, will der Übertragungsnetzbetreiber nach wie vor auf die Dreiecksfläche zwischen Bahnschienen, A 57 und L 30 in Kaarst - direkt an der Stadtgrenze zu Meerbusch - bauen. Dort sieht der Regionalplan derzeit noch Kiesabbau vor.

 Netzverknüpfungspunkt: die Umspannanlage Osterath.

Netzverknüpfungspunkt: die Umspannanlage Osterath.

Foto: ud

Meerbuschs Bürgermeisterin beruhigt das nicht - aus verschiedenen Gründen. Auf entsprechende Anfrage der Verwaltung, zu welchem Zweck das Grundstück erworben worden sei, habe Amprion mitgeteilt, die Fläche sei als Reservefläche, als ökologische Ausgleichsfläche oder für Tauschzwecke erworben worden. Die Präferenz für den nördlichen Ultranet-Konverter liege weiterhin bei der Dreiecksfläche in Kaarst. Der Grunderwerb sowie das Antwortschreiben sei Anlass für ein Gespräch mit Amprion gewesen, das am 30. März stattgefunden habe, berichtet die Bürgermeisterin. Thematisiert worden sei die Tatsache, dass seit 2016 auf der Trasse A-Nord, also von Emden bis Osterath, Erdverkabelung Vorrang hat. Amprion habe erklärt, dass es aufgrund der für die Erdverkabelung notwendigen breiten Trassen und damit Eingriffen in die Landschaft eines Standortes bedürfe, der in räumlicher Nähe des Netzverknüpfungspunktes liege, sagt Mielke-Westerlage. Netzverknüpfungspunkt, so die Bürgermeisterin, sei gemäß Festlegung im 2. Gesetz über Maßnahmen zur Beschleunigung des Netzausbaus "Osterath". Gegen dieses Gesetz habe die Stadt am 23. Juli 2013 Verfassungsbeschwerde eingelegt. Die Bundesnetzagentur, so die Bürgermeisterin weiter, habe Amprion beauftragt, ein Gutachten zur optischen Wirksamkeit des Konverters erstellen zu lassen, das sich auf sechs Standorte in räumlicher Nähe von fünf Kilometern zum Netzverknüpfungspunkt konzentriere. Wegen der fehlenden räumlichen Nähe zum Netzverknüpfungspunkt sei der Standort Gohr dabei nicht in die Betrachtung einbezogen worden. Die Amprion-Sprecherin hingegen betont, der Suchraum bleibe unverändert.

(NGZ)
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