Kaarst U3-Betreuung kostet Millionen

Kaarst · In drei Jahren hat jedes Kind ab einem Jahr das Recht auf einen Betreuungsplatz. Die Verwaltung rechnet damit, dass bis dahin 26 neue Gruppen notwendig werden könnten. Vorerst sind vier bis fünf geplant.

 Kinder der Kindertagesstätte in Büttgen

Kinder der Kindertagesstätte in Büttgen

Foto: Reuter

Kaarst Der 1. August 2013 ist ein Schicksalstag, der für Kaarst teuer wird. Ab diesem Tag hat jedes Kind ab dem ersten Geburtstag das Recht auf einen Betreuungsplatz in einer Kindertagesstätte oder in der Kinderpflege. Die Stadtverwaltung hat nun ausgerechnet, was das für Kaarst bedeutet: 80 Kita-Gruppen könnten in der Stadt notwendig werden, 4,35 Millionen Euro müsste die Stadt dann an Zuschüssen zahlen. Heute Abend berät der Jugendhilfeausschuss über dieses Szenario des Kindertagesstättenbedarfsplans.

968 Kinder unter drei Jahren werden 2013 den Prognosen des Landesamts für Datenverarbeitung zufolge in Kaarst leben. Die Stadt ist verpflichtet, für 32 Prozent (also 310) dieser Kinder einen Betreuungsplatz vorzuhalten. Davon sollen 70 Prozent in Kitas und 30 Prozent von Tagesmüttern und -vätern betreut werden. Demnach muss die Stadt 2013 60 Gruppen anbieten, zurzeit sind es 54. Weil die Prognose des Landesamts von sinkenden Kinderzahlen in den darauffolgenden Jahren ausgeht, plädiert die Stadtverwaltung dafür, 58 bis 59 Kita-Gruppen einzurichten und eine vorübergehende Überbelegung in Kauf zu nehmen.

Die Stadt hat also bei einer Kassenlage, die knapp vor dem Nothaushalt steht, drei Jahre Zeit, um fünf zusätzliche Gruppen zu schaffen. Die Betriebskosten würden die Stadtkasse dann mit 3,2 Millionen Euro im Jahr belasten, gut 800 000 Euro mehr als sie 2008 an Zuschüssen gezahlt hat. Diese fünf zusätzlichen Gruppen beunruhigen die Vorsitzende des Jugendhilfeausschusses, Ursula Baum, nicht. "Das bekommen wir hin", sagt sie. Sorgen macht sie sich um etwas anderes.

Tatsächlich nämlich rechnet die Verwaltung damit, dass der Kostenaufwand durch den Rechtsanspruch noch viel höher ist. "Es ist mit Sicherheit davon auszugehen, dass die derzeit geplante Versorgungsquote von 32 Prozent in keinem Fall ausreichend sein wird", heißt es in der Bedarfsplanung, die der Jugendhilfeausschuss heute beschließen soll. Einer aktuellen Studie des Städte- und Gemeindebunds zufolge werden 66 Prozent der Kinder für einen Betreuungsplatz angemeldet werden. Das bedeutete, dass Kaarst 447 Kinder in Kindertagesstätten unterbringen müsste (192 würden in der Tagespflege betreut). 80 Gruppen und 4,35 Millionen Euro an Betriebskosten wären nötig. "Mit dem Rechtsanspruch umzugehen, wird die schwierigste Aufgabe des Stadtrats", sagt Ursula Baum.

Da dann ein Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz besteht, kann sich die Kommune nicht darauf zurückziehen, die angepeilten 32 Prozent erfüllt zu haben. Eltern, deren Kind kein Platz gefunden hat, könnten Kaarst verklagen. Uwe Zimmermann vom Städte- und Gemeindebund formuliert es deutlich: "Die Kommunen werden in Klagen hineingetrieben, die sie verlieren werden."

(NGZ)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort