Prozess in Neuss Gericht verwarnt Kaarster Lehrer Phillip Parusel

Kaarst/Neuss · Weil er Schüler am Verlassen des Klassenraums gehindert hatte, muss der Kaarster Lehrer Phillip Parusel eine Fortbildung machen. Vom Vorwurf der Körperverletzung wurde er freigesprochen.

Neuss: Urteil gegen Kaarster Lehrer Phillip Parusel
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Urteil gegen Kaarster Lehrer Phillip Parusel

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Foto: Woitsch�tzke, Andreas

Mit einem milden Urteil ist am Neusser Amtsgericht der viel beachtete Prozess gegen einen Kaarster Musiklehrer zu Ende gegangen. Richter Heiner Cöllen verurteilte den 50-jährigen Phillip Parusel wegen Freiheitsberaubung, beließ es am Ende aber bei einer Verwarnung. Gleichzeitig entschied er, dass der Lehrer eine Fortbildung zum besseren Umgang mit schwierigen Schülern belegen muss. Macht er das innerhalb eines Jahres nicht, muss er 1000 Euro Geldstrafe zahlen.

Neuss: Kaarster Lehrer wegen Strafarbeit vor Gericht
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Kaarster Lehrer wegen Strafarbeit vor Gericht

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Richter: "Habe volles Verständnis für Ihren Job"

"Ich habe volles Verständnis für Sie und Ihren Job", begann Richter Cöllen die Urteilsbegründung, "heutzutage ist es vielfach so, dass die Autorität in vielen Bereichen unterlaufen wird. Das geht der Polizei so und auch Lehrern." Schüler lebten heutzutage in Zeiten einer regelrechten "Verwöhnpädagogik" meinte Cöllen, sprach von kleinen "Prinzen und Prinzessinnen" und zielte damit vor allem auf die Rolle der Eltern ab. "Zu meiner Zeit haben meine Eltern bei Ärger mit dem Lehrer noch gesagt: Na, da wird Dein Lehrer wohl Recht gehabt haben."

Im aktuellen Fall hatten sich die Eltern ganz anders verhalten. Sie waren schnurstracks zur Polizei marschiert und hatten Anzeige erstattet, obwohl sich die Schüler der betroffenen Klasse zuvor im Unterricht daneben benommen hatten. Die Schüler hatten im Prozess als Zeugen auch selbst eingeräumt, dass man während des Musikunterrichts laut gewesen sei und "Faxen" gemacht hätte. Daraufhin war Lehrer Phillip Parusel der Kragen geplatzt. Zunächst hatte der 50-Jährige eine so genannte "Kollektivstrafe" verhängt und die Schüler einen Wikipedia-Text über den Geiger Paganini abschreiben lassen. Wer mit der Abschrift nicht fertig war, durfte nach Unterrichtsende gegen 13.25 Uhr den Klassenraum nicht verlassen.

Freispruch vom Vorwurf der Körperverletzung

Das nahmen manche Schüler zum Anlass, die Polizei zu verständigen. Die kam mit drei Beamten und löste die Situation auf. "Juristisch gesehen liegt hier eine Freiheitsberaubung vor", so Richter Cöllen, der sich in dem Fall der Meinung der Staatsanwaltschaft anschloss. Die hatte in ihrem Plädoyer 1500 Euro Geldstrafe beantragt und neben der Freiheitsberaubung auch noch von einer zumindest "fahrlässigen Körperverletzung" gesprochen. Davon jedoch wollte Cöllen nichts wissen. Der Richter verwies darauf, dass der leichte Stoß in die Magengegend eines Schülers so gut wie keine Schmerzen verursacht habe. "Deshalb kann von einer Körperverletzung auch keine Rede sein."

Lehrer Phillip Parusel zeigte sich nach dem Urteil erleichtert. "Vor allem, weil der Vorwurf der Körperverletzung vom Tisch ist." Der Auflage, eine Fortbildung zum Umgang mit schwierigen Schülern zu belegen, steht er durchaus offen gegenüber. "Ich habe die Möglichkeit, neue Erkenntnisse zu gewinnen. Ich würde nie sagen, mein Unterricht ist perfekt. Fortbildungen sind da, um sich weiter zu entwickeln." Die Rolle der vom Richter angesprochenen Eltern sah Parusel ähnlich kritisch. "Ich würde mir wünschen, dass Eltern den Lehrern mehr Vertrauen entgegen bringen und bei Problemen auch mal mit uns reden."

Ob der Fall mit dem Urteil abgeschlossen ist, steht noch nicht fest. Staatsanwaltschaft und Verteidigung können noch Berufung beantragen. "Ich würde meinem Mandanten dazu raten, muss das aber mit ihm noch besprechen", gab Verteidiger Andreas Vorster zu Protokoll, "meiner Meinung nach fördert ein solches Urteil nicht die Autorität von Lehrern auf unseren Schulen." Sollte eine der beiden Seiten tatsächlich Berufung beantragen, müsste sich das Landgericht Düsseldorf mit dem Fall befassen.

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