Kaarst Wahlausschuss lässt Kandidatur von Nienhaus und Gaumitz zu

Kaarst · Der Wahlausschuss hat am Dienstag einstimmig die Zulassung von Ulrike Nienhaus und Christian Gaumitz als Kandidaten für die Bürgermeisterwahl am 13. September beschlossen. An erster Stelle auf dem Wahlzettel wird dann die CDU-Kandidatin, gefolgt vom Kandidaten des Fünferbündnisses (SPD, Grüne, FDP, Zentrum und UWG), stehen. Über die korrekte Reihenfolge hatte es Irritationen gegeben. FDP-Fraktionschef Heinrich Thywissen wollte von der Verwaltung wissen, wie sich die Nennung der Unionskandidatin vor dem Vertreter des nach der letzten Kommunalwahl zahlenmäßig stärkeren Fünferbündnisses rechtlich darstellt.

Der Erste Beigeordnete Sebastian Semmler erläuterte eine speziell für Bürgermeister- und Landratswahlen geltende Norm des Kommunalwahlgesetzes, die - kurz zusammengefasst - besagt, dass die Stimmen bei gemeinsamen Wahlvorschlägen von mehreren Parteien oder Wählergruppen nicht addiert werden. Damit steht der CDU, die von den Kaarster Bürgern im Mai 2014 mit 44,3 Prozent der Stimmen und rund 27 Prozent Vorsprung zur zweitstärksten Kraft, der SPD, gewählt wurde, die "Startposition" eins auf dem Wahlzettel zu.

Diskutiert wurde auch noch einmal über das Thema "Wahlplakatierung". Die Stadt Kaarst hatte das Aufstellen von Großplakaten - sogenannter Wesselmänner - allen Parteien ab dem 1. August erlaubt. Die CDU legte einen Frühstart hin.

Die Verwaltung, sagte Sebastian Semmler jetzt, sei grundsätzlich bemüht, sich zu hundert Prozent aus dem Wahlkampf rauszuhalten. Unter Beachtung des Neutralitäts- und Gleichbehandlungsgebots sei man zu dem Schluss gekommen, dass die Chancengleichheit der Parteien durch die mehrere Tage zu früh montierten Wesselmänner der Union noch gewahrt sei. Schließlich, so der Erste Beigeordnete, seien die Großplakate in einer zu diesem Zeitpunkt bereits großflächig mit kleineren Formaten des Fünferbündnisses plakatierten Umgebung aufgestellt worden.

(juha)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort