Kamp-Lintfort Bewährungsstrafe für Trinkhallen-Räuber

Kamp-Lintfort · Junge Männer haben nach Überzeugung des Gerichts einen Kiosk an der Ferdinantenstraße überfallen.

Das Moerser Jugendschöffengericht hat zwei junge Kamp-Lintforter des gemeinschaftlichen Überfalls auf eine Trinkhalle überführt. Einer der Angeklagten war zur Tatzeit erst 17 Jahre alt. Die Männer hatten zwar abgestritten, die Mitarbeiterin des Kiosks auf der Ferdinantenstraße mit einer Waffe bedroht und Geld erbeutet zu haben. Das sei aber eine reine Schutzbehauptung, so die Überzeugung des Gerichts.

Zu einer Freiheitsstrafe wurden sie dennoch nicht verurteilt. Das Gericht setzte eine Entscheidung über die Verhängung einer Jugendstrafe trotz der massiven Taten zur Bewährung aus. Das heißt, dass sie für den Überfall noch nachträglich mit einer Freiheitsstrafe rechnen können, wenn sie erneut auffallen. Einer der jungen Männer muss nun einen sozialen Trainingskurs absolvieren, der andere muss 500 Euro an die Geschädigte zahlen. Die Richterin belehrte die Angeklagten eindringlich, dass nach dem Erwachsenenstrafrecht eine Freiheitsstrafe von mindestens drei Jahren zu erwarten gewesen wäre.

Es war im Mai vergangenen Jahres, als die beiden mit dem Roller zu einem Kiosk auf der Ferdinantenstraße fuhren. Mit maskiertem Gesicht und Schusswaffe war einer der beiden zu der Mitarbeiterin gegangen und hatte Geld gefordert. Der andere wartete mit dem Fluchtfahrzeug. Mit mehreren hundert Euro konnten sie entkommen. Weil einer der Männer im Freundeskreis mit der Tat prahlte, stand bald die Polizei vor der Tür.

Von der Erklärung, er sei durch Intrigen und falsche Verdächtigung ins Visier der Ermittler geraten, wollte die Richterin sich nicht überzeugen lassen. Das seien reine Schutzbehauptungen, war sie überzeugt. Die Folgen der Tat seien massiv, sagte sie. Die Geschädigte stehe noch immer unter dem Eindruck des Überfalls. Aus Angst hatte sie Scheine und Münzgeld herausgegeben. Einen Teil hatten die Täter bei der Flucht verloren, das Geld habe auf dem Bürgersteig gelegen, sagte die Frau aus.

Einer der Angeklagten war zur Tatzeit erst 17 Jahre alt, er räumte die Beteiligung an einem Überfall auf eine andere Trinkhalle an der Niersenbruchstraße ein, bei dem nach dem selben Muster vorgegangen worden war. Bei dieser Tat, nur zwei Tage später, war allerdings nichts erbeutet worden. Bei beiden Fällen wurden ein pinkfarbener Schal, ein Motorroller und eine Waffe genutzt.

Die Richterin sah einen Grund für die Taten darin, dass sich die Jugendlichen oft selbst überlassen waren. Das sei inzwischen anders, bestätigten die Mütter, die während mehrerer Prozesstage im Zuschauerraum saßen. Dem Antrag der Staatsanwaltschaft, einen Arrest gegen die beiden Räuber als "Warnschuss" zu verhängen, kam das Gericht nicht nach.

(bil)
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