Kamp-Lintfort CDU für Legalisierung des Dauercampens

Kamp-Lintfort · Die CDU spricht sich gegen die Stichtagsregelung aus, die die Stadt Kamp-Lintfort für die Dauerbewohner der beiden Freizeitanlagen erarbeitet hat. Stattdessen fordert sie eine bundesweite Legalisierung des Dauercampens.

 In vielen Kommunen haben Bürger auf Freizeitanlagen wie diese in Altfeld ihren ersten Wohnsitz angemeldet. Nach den Vorschriften des Melderechts kann jeder seinen Hauptwohnsitz auf einem Campingplatz anmelden. Die Vorschriften des Melderechts kollidieren aber mit den baurechtlichen Vorgaben.

In vielen Kommunen haben Bürger auf Freizeitanlagen wie diese in Altfeld ihren ersten Wohnsitz angemeldet. Nach den Vorschriften des Melderechts kann jeder seinen Hauptwohnsitz auf einem Campingplatz anmelden. Die Vorschriften des Melderechts kollidieren aber mit den baurechtlichen Vorgaben.

Foto: Archiv

CDU-Fraktionschef Matthias Gütges hat viele Gespräche mit den Menschen geführt, die sich auf den Freizeitanlagen Altfeld und El Dorado dauerhaft eingerichtet haben. "Sie beschweren sich bitterlich. Durch die Stichtagsregelung, die die Stadtverwaltung in Abstimmung mit dem Landesbauministerium als Vorreiterin im Land erarbeitet hatte, ist das Problem nicht gelöst", sagt Gütges. "Diese Regelung ist im höchsten Maße ungerecht.

Die Menschen, die heute auf den Freizeitanlagen leben, haben sich in gutem Glauben nach dem geltenden Melderecht mit erstem Wohnsitz dort angemeldet. Sie mussten davon ausgehen, dauerhaftes Wohnrecht erworben zu haben. Das wird in vielen betroffenen Städten unseres Landes genauso gesehen. Bundesweit leben 300 000 Menschen auf solchen Freizeitanlagen", betont Matthias Gütges. Er fordert, dass sich die betroffenen Städte auf Bundesebene für eine Legalisierung des Dauerwohnens auf Freizeitanlagen starkmachen. "Wir müssen über unsere Bundes- und Landtagskandidaten einwirken."

Was passiert, wenn Melde- und Baurecht einander zuwider laufen, das bekamen die Dauercamper auf den Camping-Plätzen Altfeld und Eldorado im vergangenen Jahr zu spüren. Die Stadt wurde vom Düsseldorfer Bauministerium aufgefordert, gegen das dauerhafte Wohnen vorzugehen. Ein Dilemma für die Betroffenen: Nach den Vorschriften des Melderechts kann jeder seinen Hauptwohnsitz auf einem Campingplatz anmelden.

Die Vorschriften des Melderechts kollidieren aber mit den baurechtlichen Vorgaben. Um zu einer Lösung des Problems zu kommen, hatte die Stadt ein Stichtagskonzept entwickelt, zu dem das Ministerium sein Einverständnis gab. Gütges hält die Regelung nicht für sinnvoll: "Die Menschen haben dort ihre sozialen Strukturen gefunden. Und nicht selten haben sie ihre ganzen Ersparnisse investiert, um dort ihren Lebensabend zu verbringen. Sie mussten davon ausgehen, dass sie korrekt gehandelt haben. Die von der Verwaltung initiierte Regelung ist auch deshalb nicht Ordnung, weil die Menschen für ihre Häuser nicht mehr das bekommen, was sie selbst investiert haben." Die Regelung sieht eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit den Bewohnern vor, die ihren Hauptwohnsitz vor dem 1. Januar 2011 angemeldet haben. Mit dieser Vereinbarung soll sichergestellt werden, dass die baulichen Anlagen weder fürs Dauerwohnen veräußert noch vererbt werden können.

Die CDU hatte in der Sitzung des Stadtrates eine Anfrage zu dieser Thematik gestellt. Sie wollte wissen, auf welcher Rechtsgrundlage die Regelung fußt und ob die dort gemeldeten Bürger bei der Berechnung der Schlüsselzuweisungen berücksichtigt werden. Matthias Gütges: "Dass sich das dauerhafte Wohnen immer mehr verfestigt, unterstreicht, dass sich die individuellen Bedürfnisse der Menschen gewandelt haben. Diesem Umstand muss Rechnung getragen werden."

(RP)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort