Kamp-Lintfort Dauercampen: Stadt erarbeitet Stichtagsregelung

Kamp-Lintfort · Was passiert, wenn Melde- und Baurecht einander zuwider laufen, das bekommen die Dauercamper auf den Camping-Plätzen Altfeld und Eldorado derzeit deutlich zu spüren. In Altfeld haben 323 Bewohner ihren Hauptwohnsitz angemeldet, auf dem Campingplatz Eldorado sind 21.

Wie berichtet, war die Stadt vom Düsseldorfer Bauministerium aufgefordert worden, gegen das dauerhafte Wohnen auf solchen Anlagen vorzugehen. Ein Dilemma für die Betroffenen: Nach den Vorschriften des Melderechts kann zwar jeder seinen Hauptwohnsitz auf einem Campingplatz anmelden. Allerdings kollidieren die Vorschriften des Melderechts mit den baurechtlichen Vorgaben.

Um zu einer pragmatischen Lösung des Problems zu kommen, hat die Stadtverwaltung ein Stichtagskonzept entwickelt, zu dem das Bauministerium sein Einverständnis hat. Voraussetzung ist jedoch der Abschluss von öffentlich-rechtlichen Vereinbarungen mit den Personen, die von dieser Stichtagsregelung profitieren. Es soll sichergestellt werden, dass die baulichen Anlagen weder fürs Dauerwohnen veräußert noch vererbt werden können. Die Stichtagsregelung setzt zum Zeitpunkt der Meldung an. Wer seinen Hauptsitz vor dem 1. Januar 2011 angemeldet hat, kann die Vereinbarung abschließen. Wer sich zwischen 2011 und dem 30. April 2013 angemeldet hat, muss mit einer Nutzungsuntersagung mit Zwölf-Monats-Frist rechnen. Es gibt aber einen Kriterienkatalog zur Vermeidung von unbilligen Härten. Wer seinen Hauptwohnsitz nach dem 1. Mai dieses Jahres angegeben hat, erhält eine Nutzungsuntersagung mit Sechs-Monats-Frist. Einigkeit herrschte in der Sitzung des Stadtrates am Dienstag, dass die Problematik auf Landesebene geregelt werden muss.

(aka)
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