Kamp-Lintfort Geisterradler an der B 510 bleiben illegal

Kamp-Lintfort · CDU-Fraktion scheitert im Rat mit dem Antrag, die Nutzung eines Teil des Radwegs an der Bundesstraße in beide Richtungen zu gestatten. Viele Anwohner würden sich das wünschen, die Polizei ist aber strikt dagegen.

Für viele Anwohner im Niersenbruch ist es selbstversgtändlich, wenn sie aus Richtung Klostergarten per Rad zu ihrer Wohnung wollen: Statt den Radweg an der Südseite der B 510 zu nutzen und erst an der Ampel Wiesenbruchstraße die Straßenseite zu wechseln, fahren sie gleich an der Nordseite der B 510 in falscher Richtung. "Dies ist der sicherste und auch kürzeste Weg in die heimische Wohnung", hieß es in einem Antrag der CDU-Fraktion, die gestern im Rat dafür eintrat, diesen "Ist-Zustand" zu legalisieren. Die Nutzung des nördlichen Radwegs sollte zwischen den Ampelkreuzungen Prinzenstraße/Saalhoffer Straße und Moerser Straße /Rheinberger Straße in beide Richtungen gestattet werden, so die CDU, die ein Anliegen vieler Bürger aufgriff.

Im Rat wurde der Antrag gestern von den anderen Fraktionen geschlossen zurückgewiesen. "Der Antrag entbehrt jeder fachlichen Kompetenz", kritisierte etwa Heinz-Günter Schmitz (SPD). Und Johannes Tuschen (Grüne), betonte, dass es fahrlässig wäre, dem Antrag zu folgen. Ähnliches sah es die Stadtverwaltung, die den Ratsmitgliedern dringend empfahl, den Antrag abzulehnen. Polizei und der Landesbetrieb Straßen NRW hätten sich eindeutig gegen die Freigabe des Radwegs in Gegenrichtung ausgesprochen, sagte Dezernent Martin Notthoff. "Dies würde die Situation gefährlicher und nicht sicherer machen." Das Hauptproblem stellten die vielen Grundstückszufahrten dar, an denen Radfahrer gefährdet werden könnten. Er könne es verstehen, dass es unbequemer für Radfahrer sei, zuerst den südlichen Radweg zu nutzen und erst an einer mehr oder minder weit entfernten Querungshilfe die Straßenseite zu wechseln. "Das ist aber die sichere Variante."

Es gebe zwar einen Radweg an der Friedrich-Heinrich-Allee, dessen Nutzung in beide Richtungen auf einem Teilstück möglich sei. "Das erfolgt aber mit ausdrücklicher Zustimmung der Polizei. Dort gibt es eben keine Grundstückszufahrten." Notthoff wies zudem darauf hin, dass es auch rechtliche Konsequenzen hätte, wenn die Stadt sich - was möglich wäre - über das Votum von Polizei und Straßen NRW hinwegsetzen würde: Im Falle eines Unfalls könnte sie haftbar gemacht werden.

Die CDU beharrte auf ihrem Standpunkt. Die Freigabe würde den Leuten, die den Radweg jetzt in "falscher" Richtung nutzen, viel Ärger ersparen, brachte sie vor. Peter Stapper (CDU) sprach von einer "unzumutbaren Situation" insbesondere für Kinder. René Schneider (SPD) sah darin eine "waghalsige" Argumentation. "Ist es eine Zumutung für Kinder, sich an Recht und Gesetz zu halten?" fragte er. Und müsse man etwas legalisieren, nur weil viele Leute es ohnehin tun? Dann könne man gleich mit dem Marihuana-Konsum weitermachen. Johannes Tuschen (Grüne) wies daraufhin, dass selbst der ADFC nichts davon hält, die Geisterradler auf der B 510 zu legalisieren. Und der ADFC sei der Interessensvertreter der Radfahrer schlechthin.

(RP)
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