Kamp-Lintfort Geldbuße: Patient nach OP behindert

Kamp-Lintfort · Gericht stellte Berufungsverfahren gegen 56-Jährigen Mediziner gegen Zahlung von 30.000 Euro ein.

Ein Mann ist schwerbehindert, kann nicht mehr hören, nicht mehr arbeiten. War eine falsche Behandlung im Kamp-Lintforter St.-Bernhard-Hospital daran schuld? Der behandelnde Arzt musste sich gestern vor der Berufungskammer in Moers wegen fahrlässiger Körperverletzung verantworten. Das Verfahren gegen den 56-jährigen Mediziner wurde gegen Zahlung einer Geldbuße in Höhe von 30.000 Euro vorläufig eingestellt. Das Rheinberger Amtsgericht hatte den 56-Jährigen in erster Instanz zu einer Geldstrafe von 27.000 Euro verurteilt. Durch die neue Entscheidung zahlt der Arzt zwar mehr, er gilt aber nicht als vorbestraft. Die Kammer, der Staatsanwalt und die Verteidigung sahen gestern keine Notwendigkeit einer Verurteilung. Man könne dem Mann keine Behandlungsfehler vorwerfen. Es sei aber sehr wohl möglich, dass der Arzt vor der Operation des Patienten nicht andere, gängige Behandlungsmethoden ausgeschöpft habe.

Der Fall ereignete sich bereits vor sieben Jahren. Der Patient hatte Oberbauch-Beschwerden, die er lim Krankenhaus behandeln ließ. Der Chefarzt konnte die Ursache der Beschwerden nicht feststellen. Er ordnete weitere Untersuchungen an, unter anderem eine Endoskopie und eine Sonographie. Im September 2010 kam der Patient erneut mit akuten Beschwerden in das Kamp-Lintforter Krankenhaus. Eines der Geräte, die für die Untersuchung notwendig waren, war defekt. Deshalb willigte der Patient einer sogenannten ERCP-Operation ein. So sollte festgestellt werden, ob Gallensteine der Auslöser der Beschwerden sind. Allerdings führte die Operation zu lebensbedrohlichen Komplikationen. Der Patient ist seither schwerbehindert und taub. Er musste später in weiteren Krankenhäusern behandelt werden.

Der Verteidiger des behandelnden Arztes sagte, sein Mandant sei den schriftlichen Anweisungen des Chefarztes gefolgt. Weil der Patient akute Beschwerden hatte, habe der Arzt sofort eingreifen müssen. Ob schriftliche Anweisungen vorlagen, wurde vor Gericht aber nicht geklärt. Es handle sich um massive Beeinträchtigungen, die auf den Eingriff zurückzuführen sind, sagte der Richter. Bei der Behandlung habe es aber keinerlei Fehler gegeben. Die Folgen seien Operationsrisiko und dem Patienten sogar bewusst gewesen. Denn der Mann habe die Operation schon früher durchführen lassen, wobei es Komplikationen gegeben habe. Möglicherweise sei dem Arzt aber vorzuwerfen, andere Methoden außer Acht gelassen zu haben so das Gericht. Die Einstellung des Verfahrens sei insbesondere gerechtfertigt, da der Geschädigte sich im Vorfeld auf einen Vergleich eingelassen habe: Der Arzt hatte ihm 240.000 Euro Schmerzensgeld gezahlt. Die Geldbuße von 30.000 Euro geht an ISAR Deutschland und Ärzte ohne Grenzen.

(bil)
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