Kamp-Lintfort Jobcenter-Kunde rastet aus: Gericht verhängt Geldstrafe

Kamp-Lintfort · Ein Mann aus Kamp-Lintfort hat einen Mitarbeiter des Jobcenters beleidigt. Das Rheinberger Amtsgericht hat den 27-Jährigen gestern verwarnt und eine Geldstrafe unter Vorbehalt verhängt. Zahlen muss er nur, wenn er erneut auffällt.

Statt Geld wollte man dem Mann einen Lebensmittelgutschein geben, da rastete er aus. "Den könnt Ihr euch in den Arsch stecken, ohne Bargeld werde ich das Gebäude nicht verlassen!" hatte der Angeklagte im April 2016 wütend geschimpft. Dann drohte er, am nächsten Tag wiederzukommen, den Mitarbeiter über den Tisch zu ziehen und ihn zu attackieren.

"Das ist alles so richtig, das habe ich so gesagt", räumte der Kamp-Lintforter vor Gericht reumütig ein. Er habe sich betrogen gefühlt. Das Geld habe er dringend benötigt, um die Fahrt zu seinem Nebenjob bezahlen zu können. Er habe sich herablassend behandelt gefühlt. Außerdem seien Unterlagen verschwunden, die er eingereicht habe. "Dann ist mir leider der Kragen geplatzt." Sein Mandant könne nicht lesen und schreiben, erklärte sein Verteidiger. Daher habe er ohnehin große Schwierigkeiten gehabt, wenn es um Behördengänge ging. Dass sein Geld nicht regelmäßig kam, habe er nicht nachvollziehen können.

Nach der Tat hatte sich der Anwalt im Auftrag seines Mandanten schriftlich entschuldigt. Das sei sogar noch vor Erstattung der Anzeige erfolgt und damit dem Angeklagten hoch anzurechnen, sagte die Vertreterin der Staatsanwaltschaft. Sie könne auch verstehen, dass die Nerven blank lagen. Allerdings sei es nicht hinzunehmen, dass immer wieder Behördenmitarbeiter beleidigt und bedroht würden. Die müssten schließlich auch aufgrund von Vorgaben handeln. Außerdem sei die kräftige Statur des Angeklagten durchaus dazu geeignet, dass man seine Drohungen ernst nehme und Angst bekomme. Daher stimme sie einer angeregten Einstellung des Verfahrens nicht zu. "Da muss man ein deutliches Zeichen setzten!" forderte sie und beantragte die Verurteilung zu einer Geldstrafe von 600 Euro wegen Beleidigung und Hausfriedensbruchs.

Das könne sein Mandant nicht aufbringen, sagte der Verteidiger. Eine Wiederholungsgefahr sei nicht zu befürchten. Außerdem gebe es keinerlei Vorstrafen. Die Richterin verhängte die Geldstrafe unter Vorbehalt. Die wird nur fällig, wenn der Kamp-Lintforter erneut auffällt.

(BL)
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