Kamp-Lintfort Kamp-Lintfort legt Regeln für Osterfeuer fest

Kamp-Lintfort · Die Stadt Kamp-Lintfort führt ab diesem Jahr konkrete Regelungen zur Durchführung von Brauchtumsfeuern ein. Diese werden in der "Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Kamp-Lintfort" festgehalten. Grundsätzlich ist das Verbrennen von Gegenständen im Freien, auch bei Brauchtumsfeuern, nach dem Landesimmissionsschutzgesetz NRW untersagt, soweit die Allgemeinheit gefährdet oder erheblich belästigt werden könnte. Die Gemeinden können jedoch durch eine Regelung in einer ordnungsbehördlichen Verordnung nähere Einzelheiten zum Abbrennen von Brauchtumsfeuern bestimmen, um Gefährdungen der Allgemeinheit oder erhebliche Belästigungen auszuschließen und so ein zulässiges Brauchtumsfeuer zu ermöglichen. In Kamp-Lintfort existierte bisher keine schriftliche Satzungsregelung zur Durchführung eines Brauchtumsfeuers. Da das bisherige Anzeigeverfahren nicht dazu führte, dass sich an die Vorgaben des Ordnungsamtes gehalten wurde, wird es nun eine schriftliche Fassung geben.

In Anlehnung an die Rechtsprechung soll die Anzahl der Osterfeuer auch in Kamp-Lintfort künftig auf tatsächliche Brauchtumsveranstaltungen reduziert werden. Private Osterfeuer im kleinen Kreis oder Feuer zum Zwecke der auch pflanzlichen Abfallentsorgung werden nicht als Brauchtumsfeuer anerkannt. Das Osterfeuer ist spätestens 14 Tage vor der Brauchtumsveranstaltung beim Ordnungsamt schriftlich anzumelden. Das Anmeldeformular mit genauen Angaben zu den Sicherheitsabständen und der rechtliche Grundlage sind im Internet hinterlegt oder können im Ordnungsamt, Zimmer 13, abgeholt werden. Neben der schriftlichen Anmeldung ist ein Auszug aus der amtlichen Basiskarte (ABK) oder eines vergleichbaren Kartenwerks (z.B. über TIM-online NRW) vorzulegen, aus dem die genaue Lage des Feuers und die einzuhaltenden Sicherheitsabstände erkennbar sind. www.kamp-lintfort.de

(RP)
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