Kamp-Lintfort Mobiler Blitzer im Halteverbot sorgt für Irritationen

Kamp-Lintfort · Ein Fahrzeug des Kreises Wesel blitzt in Kamp-Lintfort– aus einer Feuerwehrzufahrt heraus. Das verärgert vorbeifahrende Verkehrsteilnehmer. Beim Kreis beruft man sich auf eine Ausnahmegenehmigung.

 Auf dieser Feuerwehrzufahrt steht ein Auto geparkt, aus dem geblitzt wird. Das sorgt bei vielen Autofahrern für Irritationen.

Auf dieser Feuerwehrzufahrt steht ein Auto geparkt, aus dem geblitzt wird. Das sorgt bei vielen Autofahrern für Irritationen.

Foto: Philipp Horn

Ein Fahrzeug des Kreises Wesel blitzt in Kamp-Lintfort— aus einer Feuerwehrzufahrt heraus. Das verärgert vorbeifahrende Verkehrsteilnehmer. Beim Kreis beruft man sich auf eine Ausnahmegenehmigung.

Die Schilder sind deutlich sichtbar und prominent platziert, ihre Bedeutung dürfte jedem Verkehrsteilnehmer eigentlich klar sein. Ein rotes Kreuz auf blauem Grund — absolutes Halteverbot. Darüber ist ein Schild angebracht, das auf eine Feuerwehrzufahrt hinweist, die Fläche sei für Einsatzfahrzeuge frei zu halten.

All diese Vorschriften scheinen den Fahrer des cremefarbenen Skoda vor der Niederrheinschule am Mittwochmittag in Kamp-Lintfort nicht sonderlich zu interessieren. Akkurat hat er sein Fahrzeug in der Einfahrt abgestellt, seine Seitenscheibe ist ein Stück heruntergelassen. In Fahrtrichtung stehend scheint er den fließenden Verkehr zu beobachten.

Es stellt sich heraus: Bei dem Fahrzeug handelt es sich um einen mobilen Blitzer des Kreises Wesel, der gerade Geschwindigkeitsmessungen in der dortigen 30er-Zone durchführt. Bei einigen Verkehrsteilnehmern sorgt der eigentlich illegale Standort allerdings für Irritationen und Verärgerung. Ein RP-Leser wendet einige Meter weiter, hält das Geschehen mit seiner Kamera fest und bittet unsere Redaktion im Aufklärung.

Der Kreis Wesel versichert auf Anfrage allerdings, dass alles mit rechten Dingen zugegangen sei. "Wir haben nach Absprache mit allen beteiligten Behörden eine Ausnahmegenehmigung für unsere mobilen Messfahrzeuge erhalten, diese dürfen also in Feuerwehrzufahrten und Halteverbotszonen stehen. Diese Genehmigung wird vom Fahrer immer mitgeführt und kann bei Bedarf vorgezeigt werden", erklärt Bodo Leineweber von der Bußgeldstelle des Kreises. "Da sich der Fahrer während der Messung auch immer im Fahrzeug befindet, kann er im Notfall auch schnell wegfahren und behindert dadurch niemanden." Den Grund für die erteilten Ausnahmegenehmigungen liefert Leineweber gleich mit: "Bei mobilen Messungen ist es oftmals gar nicht möglich, sich auf normale Parkstreifen am Fahrbahnrand zu stellen. Und bei über 200 Messstellen im Kreisgebiet bleibt uns oft auch nichts anderes übrig, als Halteverbotszonen oder Feuerwehrzufahrten zu nutzen."

Für "normale" Verkehrsteilnehmer kann die Wahl dieses Parkplatzes übrigens teuer werden. Für Parken in Feuerwehrzufahrten — und damit im absoluten Halteverbot - sieht der Bußgeldkatalog eine Strafe von 35 Euro vor. Sollte es sogar zur Behinderung von Einsatzfahrzeugen kommen, drohen bis zu 65 Euro Bußgeld sowie ein Punkt in Flensburg.

(rp)
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