Kamp-Lintfort/Rheinberg Ladendieb soll seinen Verfolger angegriffen haben

Kamp-Lintfort/Rheinberg · Ein 56 Jahre alter Mann aus Kamp-Lintfort steht vor Gericht. Ein Sachverständiger muss klären, ob er verhandlungs- und schuldfähig ist.

Ein 56-jähriger Mann aus Kamp-Lintfort muss sich wegen besonders schweren räuberischen Diebstahls und Körperverletzung vor der auswärtigen großen Strafkammer in Moers verantworten. In Rheinberg soll er seinen Verfolger angegriffen haben, weil der ihn nach einem Ladendiebstahl aufhalten wollte.

Der Angeklagte soll Pflegeprodukte und Schnaps im Wert von über 60 Euro genommen und damit den Kassenbereich passiert haben, ohne zu bezahlen. Als die Diebstahlwarnanlage anschlug, soll er seinem Verfolger erst mit der Faust ins Gesicht geschlagen und dann mit der Glasflasche nach im geschlagen haben. Vier weitere Diebstähle zwischen Oktober 2013 und Februar 2014 werden ihm außerdem vorgeworfen.

Aus Supermärkten und Drogerien in Kamp-Lintfort habe er Zigaretten und Pflegeartikel im Wert von über 500 Euro gestohlen. Zur Verhandlung war der Familienvater gestern mit seinem Anwalt gekommen, obwohl der ihn schon im Vorfeld für nicht verhandlungsfähig erklärt hatte. Das wollte das Gericht überprüfen und hatte im April ein Sachverständigen-Gutachten über die Verhandlungsfähigkeit des Mannes in Auftrag gegeben. Weil dieses allerdings bis gestern nicht eintraf, rief der Richter kurzerhand bei der Ärztin an. Sie gab an, der Auftrag per Fax sei - trotz vorliegender Bestätigung des Richters - gar nicht bei ihr eingegangen. Nun muss das Gericht erst einen neuen Sachverständigen finden, der die Verhandlungsfähigkeit und auch eine mögliche Schuldunfähigkeit prüft.

Der Verteidiger des 56-Jährigen berichtete gestern, der Angeklagte sei seit 20 Jahren in psychiatrischer Behandlung. Deshalb könne man den Angeklagten nicht einfach so verurteilen.

Sein Mandant sei in Kriegsgefangenschaft gewesen und habe erlebt, wie sein Sohn getötet wurde. Der Mann sei wohl auch in nächster Zeit nicht in der Lage, einer Verhandlung zu folgen.

(bil)
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