Kamp-Lintfort Mann steht wegen räuberischer Erpressung vor dem Landgericht

Kamp-Lintfort · In einem Revisionsverfahren muss sich ein 43-Jähriger wegen räuberischer Erpressung in Tateinheit mit Körperverletzung verantworten. Dem Mann wird vorgeworfen, im Januar vergangenen Jahres eine Spielhalle in Kamp-Lintfort überfallen zu haben.

Die Mitarbeiterin hatte geschildert, dass der Angeklagte ihren Zopf gegriffen und den Kopf auf den Tisch gedrückt habe. Dann habe er Bargeld gefordert. Nachdem er knapp 550 Euro und persönliche Gegenständen der Frau erhalten hatte, ergriff er die Flucht.

Im Juni 2013 war der Kamp-Lintforter vor der auswärtigen großen Strafkammer in Moers vom Vorwurf der räuberischen Erpressung in Tateinheit mit Körperverletzung freigesprochen worden, weil er zur Tatzeit nicht schuldfähig war. Dass er den Überfall beging, hatte er eingeräumt. Das Gericht ordnete allerdings die Unterbringung des Mannes an. Dagegen war sein Verteidiger angegangen. Das Urteil war daraufhin vom Bundesgerichtshof aufgehoben worden. Der BGH argumentierte, dass die Begründung der auswärtigen Strafkammer nicht überzeuge. Es reiche nicht aus zu sagen, dass der Kamp-Lintforter psychisch krank sei und eine Straftat beging. Es müsse auch festgestellt werden, ob diese Krankheit zu der Tat führte. Wichtig ist wohl auch, ob weitere Straftaten zu erwarten sind. Sollte der Mann verurteilt werden, kann eine langjährige Freiheitsstrafe ausgesprochen werden. Sollte auch diese Kammer zu dem Fazit gelangen, dass der 43-Jährige untergebracht wird, ist die Unterbringung zeitlich unbegrenzt. Der Prozess wird am kommenden Montag fortgesetzt.

(BL)
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