Kamp-Lintfort Marihuana angebaut: Bäcker muss ins Gefängnis

Kamp-Lintfort · Damit sein Vorgesetzter Drogen anbauen kann, stellte ein Kamp-Lintforter seine Wohnung zur Verfügung. Jetzt mussten sich beide vor dem Moerser Schöffengericht verantworten. Spannend war insbesondere die Frage, ob der 37-Jährige seine Position als Bäckermeister und Vorgesetzter des Älteren ausgenutzt hat. Das konnte das Gericht am Ende der Beweisaufnahme ganz klar ausschließen.

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Foto: dpa, obe fpt hjb lre

Der 45-Jährige hatte nicht aufgrund des Abhängigkeitsverhältnisses seine Wohnung für den Cannabisanbau zur Verfügung gestellt, sondern aus Freundschaft. Aufgeflogen war das Ganze durch einen anonymen Hinweis an die Polizei. Beide wurden zu Freiheitsstrafen verurteilt.

Eine Bewährung komme für den vorbestraften Bäckermeister nicht mehr in Frage. Zur Tatzeit hatte der Mann bereits unter Bewährung gestanden. "Im Urteil stand extra, dass schon kleinste Verstöße zum Widerruf führen", erinnerte die Richterin. Er wurde zu anderthalb Jahren Haft verurteilt. Es sei äußerst schwierig, hier zu einem anderen Ergebnis zu kommen.

Dagegen sei es im Falle des 45-Jährigen gut zu vertreten, die gegen ihn verhängte Freiheitsstrafe von neun Monaten zur Bewährung auszusetzen. Er hatte sich bisher noch nichts zu Schulden kommen lassen und außerdem sofort ein Geständnis abgelegt, als die Polizei bei ihm klingelte. Sein Verteidiger hatte aufgrund der vielen positiven Aspekte, die er sehe, eine Einstellung des Verfahrens angeregt. Sein Mandant konsumiere nicht einmal Drogen, nannte er als weiteres Argument. Außerdem sei die Plantage schon im Abbau und Einzelteile in Kartons verpackt gewesen, als die Polizisten kamen. Insgesamt hatte der Anbau ein Kilo Marihuana abgeworfen. Die Drogen konsumierte der Bäckermeister, einen Teil verkaufte er.

Als der Arbeitgeber der beiden von der Tat erfuhr, reagierte er verständnisvoll und schickte den Bäckermeister zur Drogenberatung. Dort nimmt er jetzt an Gesprächen teil und lebt nach eigenen Angaben drogenfrei. Ob das langfristig ausreiche, bezweifelte der Staatsanwalt jedoch: Bei langjähriger Sucht sei eine umfassendere Maßnahme nötig.

(RP)
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