Kamp-Lintfort Mutter will Liebhaber ihrer Tochter erpressen - 600 Euro Strafe

Kamp-Lintfort · Aus dem Wissen, dass der Liebhaber ihrer Tochter verlobt ist, versuchte eine 53-Jährige Profit zu schlagen. Wegen versuchter Erpressung musste sie sich deshalb vor dem Rheinberger Amtsgericht verantworten. Und wurde verurteilt. Die Frau kam allerdings mit einer milden Geldstrafe von 600 Euro davon. Nach einer Entschuldigung auf dem Gerichtsflur erklärte das Opfer, kein Interesse mehr an der Strafverfolgung zu haben.

Vor dem Richter legte die Angeklagte ein Geständnis ab: "Ich hab´s gemacht, ich bereue es auch. Ich weiß nicht, warum ich es gemacht habe", sprudelten die Worte nur so aus der 53-Jährigen hervor. Es war im Sommer vergangenen Jahres, als ihre Tochter ein Verhältnis mit dem heute 36-Jährigen hatte.

Sie habe es nicht gut gefunden, dass der Mann verlobt war und ihre Tochter sich Hoffnungen auf eine langfristige Beziehung machte, sagte die Angeklagte. Dennoch habe sie bis dahin ein gutes Verhältnis zu dem Mann gehabt. Er sei ein guter Freund gewesen, vor allem ihres Ehemanns.

Im Nachhinein könne sie nicht mehr erklären, wie sie auf die Idee kam, Profit aus dem Wissen zu schlagen. Es sei richtig, dass sie drohte der Verlobten von der Beziehung zu erzählen, wenn er ihr nicht 2000 Euro zahle, gab sie zerknirscht zu. Der 36-Jährige bestätigte, dass die Angeklagte sich vor der Verhandlung entschuldigte. Die Freundschaft zu dem Ehepaar bestehe nicht mehr, dennoch sei seine Wut inzwischen verraucht.

"Ich möchte nicht, dass sie ins Gefängnis muss", bat der Mann vor dem Gericht in Rheinberg. "Die Sache ist erledigt, der Zeuge hat kein Interesse an der Strafverfolgung", brachte der Vertreter der Staatsanwaltschaft es auf den Punkt. Eine Geldstrafe sei trotz der Vorstrafen ausreichend.

Die Richterin sprach von glaubhafter Reue. Da die Frau zur Zeit kein eigenes Geld verdiene, könne eine niedrige Geldstrafe verhängt werden.

(RP)
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