Kamp-Lintfort Polizistin gab Geheimnisse preis - Urteil rechtskräftig

Kamp-Lintfort · Bei einer Rotlicht-Razzia waren Polizeiunterlagen aufgetaucht. Die deshalb verurteilte Beamtin akzeptiert nun das Urteil.

/ moers Das Urteil gegen eine Polizeibeamtin wegen Verletzung von Dienstgeheimnissen ist rechtskräftig. Die 41-Jährige hat ihre Berufung gestern in Moers zurückgenommen. In erster Instanz hatte sie ihre Unschuld beteuert und einen Freispruch gefordert.

Kurz vor Beginn der gestrigen Berufungsverhandlung hatten Verteidigung und Staatsanwaltschaft mit dem Richter gesprochen. Beide erklärten sich einverstanden, die Rechtsmittel zurückzunehmen, wenn die andere Partei sich anschließe. Der Richter gab eine vorläufige Bewertung ab, nach der die Aussichten der Angeklagten auf Erfolg nach Aktenlage gering seien. Auch die Argumentation der Staatsanwaltschaft, die weitere Taten als erwiesen ansah, sei dünn. Nach Bekunden des wechselseitigen Einverständnisses war die Verhandlung schnell beendet. Die Anwältin der Polizeibeamtin unterstrich, dass ihre Mandantin am Ende ihrer Kräfte sei.

Die Beamtin wollte sich ursprünglich gegen das im Oktober vergangenen Jahres gesprochene Urteil des Rheinberger Amtsgerichts wehren. Dort war sie zu einer Geldstrafe von 7800 Euro verurteilt worden, weil Richterin und Staatsanwalt ihre Schuld als erwiesen ansahen. Sie waren überzeugt, dass die Polizeibeamtin aus Rheinberg während ihrer Tätigkeit in der Wache Kamp-Lintfort vertrauliche Informationen weitergeleitet hatte. Dies habe sie im Auftrag eines Mitangeklagten gemacht, der ebenfalls zu einer Geldstrafe von 7800 Euro verurteilt worden war. Ein Ausdruck mit vertraulichen Informationen war zufällig bei einer Razzia im Rotlichtmilieu aufgetaucht. Die Kennung konnte der Angeklagten zugeordnet werden.

Allerdings hatten die Angeklagten und die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt. Laut Anklage seien der Beamtin acht Taten nachgewiesen worden. Damit habe sie öffentlichen Interessen geschadet und eine effektive Kriminalitätsbekämpfung gefährdet.

Die Richterin hatte allerdings nur einen Fall berücksichtigt. In den weiteren Fällen der möglicherweise unberechtigten Informationsabfrage sei nicht klar, wie die Ergebnisse nach außen drangen. Außerdem sei nicht sicher, ob es sich dabei überhaupt um Geheimnisse handelte.

Der Staatsanwalt hatte in erster Instanz eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten beantragt. Damit wäre die Laufbahn der 41-Jährigen als Beamtin wohl beendet gewesen.

Schon während der vorangegangenen Verhandlungen hatte die Rheinbergerin die Vorwürfe immer wieder vehement und zum Teil auch unter Tränen bestritten. Sie bot dem Gericht gleich eine ganze Reihe anderer Erklärungen, unter anderem, dass ihre Kollegen sich heimlich Zugriff auf ihren Computer verschafft haben könnten. Damit konnte sie das Gericht allerdings nicht überzeugen.

Der Mitangeklagte hatte keine Angaben gemacht. Er muss wegen Anstiftung zum Geheimnisverrat eine Geldstrafe zahlen.

(BL)
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