Kamp-Lintfort Sieben Jahre Haft nach Schüssen in Kamp-Lintfort

Kamp-Lintfort · Er hatte bereits gestanden, Ende Juni einem anderen Mann in den Bauch geschossen zu haben. Für diese Tat, die sich vor dem Kamp-Lintforter Cafe Klatsch ereignete, ist der 31-Jährige nun verurteilt worden.

Das Klever Landgericht hat ihn wegen versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung sowie illegalen Waffenbesitzes für sieben Jahre ins Gefängnis geschickt. Damit folgte die Schwurgerichtskammer dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Der Verurteilte hatte bestritten, seinen Gegner töten zu wollen. Sein Verteidiger sagte, sein Mandant habe sich in einer Notwehrlage geglaubt. Er habe nicht gezielt geschossen, um den 40-Jährigen zu töten. Vielmehr habe er sich in einem Ausnahmezustand befunden und die Fassung verloren.

Nach Deutschland sei er ursprünglich gekommen, um zu arbeiten. Hier sei er allerdings Opfer einer ganz üblen Ausbeutung geworden. Für den Geschädigten habe er Diebstähle begehen und Drogengeschäfte erledigen müssen. Am Tattag habe man eigentlich Frieden schließen wollen. Als der 40-Jährige einen Bekannten mit zu dem Treffen brachte, seien üble Beleidigungen gefallen. Weil der Gegner nach hinten an seinen Hosenbund fasste, habe er sich bedroht gefühlt.

Der Staatsanwalt fand indes drastischere Worte, um das Geschehen vor der Gaststätte auf der Bertastraße zu beschreiben: "Das war in letzter Konsequenz nichts anderes als eine öffentliche Hinrichtung", sagte er.

Der Angeklagte habe den anderen mit vorgehaltener Pistole aufgefordert: "Sag noch mal, was Du über mich gesagt hast!" Mit Verteidigung und Notwehr habe das nichts zu tun. Man könne sich sogar fragen, ob es sich um einen Mordversuch handele.

Weil es beim Versuch des Totschlags blieb, sei der Regelstrafrahmen zu mildern. Bei einer möglichen Verurteilung zu einer Haftstrafe von zwei bis zwölf Jahren könne man nicht am unteren Rand bleiben. Es sei eine Vielzahl von Zeugen traumatisiert worden.

Schwer wiege auch, dass der Angeklagte erst etwa ein halbes Jahr auf freiem Fuß war. In seiner Heimat hatte er etwa zehn Jahre im Gefängnis gesessen und war dann nach Deutschland gekommen. Die Waffe besaß er schon lange Jahre. Als Grund nannte er, dass sein Vater in der Heimat grundlos erschossen wurde. Darunter habe er sehr gelitten. Seitdem habe er Angst gehabt und geglaubt, sich verteidigen zu müssen. Ein Sachverständiger machte lange Ausführungen zur Schuldfähigkeit des 31-Jährigen. Es gebe weder Anhaltspunkte für eine psychische Krankheit noch für eine Verminderung der Steuerungsfähigkeit zur Tatzeit.

Der Verteidiger hatte lediglich um eine mildere Strafe gebeten als von der Staatsanwaltschaft beantragt. In seinem Schlusswort entschuldigte sich der Angeklagte. Er sei nicht nach Deutschland gekommen, um Probleme zu machen. Er glaube, so etwas werde nicht wieder geschehen.

(bil)
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