Kamp-Lintfort Unfallflucht bleibt ungesühnt

Kamp-Lintfort · Busfahrerin stand vor Gericht, eine Schuld war ihr aber nicht nachzuweisen.

Das Rheinberger Amtsgericht hat eine ehemalige Busfahrerin vom Verdacht der fahrlässigen Körperverletzung und der Beleidigung freigesprochen. Die 50-Jährige stand im Verdacht, einer Radfahrerin auf der Kamperdickstraße die Vorfahrt genommen und dadurch einen Unfall verursacht zu haben. Dann soll sie die verletzte Rentnerin noch beleidigt haben.

Diese kam gerade vom Arzt zurück und fuhr vom Bürgersteig auf die Straße, als der Bus mit hoher Geschwindigkeit angerast kam, berichtete die 72-Jährige vor Gericht. Der Bus sei sehr nah an sie herangefahren, auf der anderen Seite war die hohe Bordsteinkante. Sie konnte nicht ausweichen, sagte die aufgebrachte Frau. Wie ein Flummi sei immer wieder vom Bus weggestoßen worden. Mit voller Wucht wurde sie getroffen, das Schienenbein war aufgeplatzt, das Steißbein geprellt und sie musste wochenlang eine Halskrause tragen. Aufgebracht war sie zu dem an der Haltestelle wartenden Bus gegangen und hatte die Fahrerin zur Rede stellen wollen: "Sie bringen mich hier fast um, ich will Ihre Personalien haben!" Daraufhin habe die Fahrerin gesagt: "Sie können mich am Arsch lecken!" und sei weitergefahren.

"Wenn sie sich mir gegenüber anders verhalten hätte, wäre alles gut gewesen", sagte die Rentnerin. Sie habe sich aber so über das Verhalten der Frau geärgert, dass sie sich bei der Verkehrsgesellschaft beschwerte. Der zuständige Mitarbeiter hatte herausgefunden, dass die Angeklagte in dem betreffenden Bus gefahren sein muss. Sie habe ihm aber gesagt, die Vorwürfe seien falsch, erklärte er der Richterin. Das habe er erst einmal hinnehmen müssen. Bei einer Gegenüberstellung mit dem Opfer sollte das dann geklärt werden. Diese Gegenüberstellung sei aber aufgrund mehrfacher Krankheitszeiten und Urlaube der ehemaligen Mitarbeiterin ausgefallen. Die Rentnerin konnte sich vor Gericht überhaupt nicht mehr an das Aussehen der Frau erinnern. Sie erkenne die Angeklagte nach über einem Jahr nicht wieder.

Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft glaubte dem Opfer: "Ich bin der festen Überzeugung, dass sie sich die Geschichte nicht ausgedacht hat." Dennoch könne man die Schuld der Angeklagten nicht zweifelsfrei nachweisen. Man dürfe die Sache nicht "aus dem Bauch heraus entscheiden". Die Zeugin habe die Fahrerin nicht erkannt. Außerdem sprachen die 50-Jährige und der Mitarbeiter der Beschwerdestelle von einem kurzen Bus, obwohl das Opfer von einem Gelenkbus redete.

Die Angeklagte selbst hatte angegeben, einen solchen Vorfall habe es nie gegeben. Sie sei auf dieser Strecke gefahren, müsse zur Zeit des Unfalls aber schon einige Haltestellen weiter weg gewesen sein.

(bil)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort