Kreis Viersen Betreuungskraft: Altes Zertifikat bleibt gültig

Kreis Viersen · Wer die Fortbildung zur Betreuungskraft für Demenzkranke nach dem alten Paragraf 87b Sozialgesetzbuch XI gemacht hat, dessen Zertifikat bleibt nach den neuen Vorgaben im Sozialgesetzbuch gültig - darauf weist Siegfried Schulz, Leiter des Fachseminars für Altenpflege der TÜV Rheinland Akademie hin. Der Hintergrund: Zum Jahresbeginn hat sich die Berufsbezeichnung auf Grund geändert: Die Weiterbildung heißt jetzt "Betreuungskraft nach § 53c" und das hat viele Absolventen der früheren Fortbildungen verunsichert.

Das Fachseminar bietet die Fortbildung unter den neuen gesetzlichen Vorgaben weiter mit regelmäßigen Einstiegsterminen an. Inhaltlich hat sich nichts geändert, betont der Fachseminar-Leiter: "Die Fortbildung vermittelt weiterhin Kenntnisse, um Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz zu begleiten und zu aktivieren". Die Dozenten erläutern die Ursachen von Demenz, psychischen Erkrankungen und Alterserkrankungen sowie den Umgang damit. Weitere Themen sind Hauswirtschaft, Beschäftigungsmöglichkeiten, Kommunikation, mobilisierende Angebote und das richtige Verhalten in Notfallsituationen.

Nach der Qualifizierung können die Teilnehmer etwa in Altenpflegeeinrichtungen, bei ambulanten Pflegeeinrichtungen oder bei gemeinnützigen Trägern, die im Bereich der Seniorenarbeit tätig sind, arbeiten. Die Schulung kann für Arbeitsuchende über einen Bildungsgutschein der Arbeitsagentur, der Jobcenter oder aus Mitteln der Deutschen Rentenversicherung finanziert werden. Infos unter Telefon 02151 87 78-0.

(RP)
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