Stadt Kempen Bewährungsstrafe für Anbau von Drogen

Stadt Kempen · Zwei junge Kempener erhielten jetzt vom Schöffengericht acht Monate Haft auf Bewährung. Sie hatten Marihuana angebaut. Einem dritten Angeklagten konnte eine Beteiligung nicht nachgewiesen werden.

Das Krefelder Schöffengericht hat jetzt zwei Männer aus Kempen wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz zu jeweils acht Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Beide müssen außerdem 1000 Euro Geldstrafe zahlen. Vor Gericht räumten sie ein, Marihuana angebaut zu haben.

Die 29 und 28 Jahre alten Männer nannten als Grund gelegentlichen Eigenkonsum. Es sei eine eher kleine Plantage gewesen, die hauptsächlich die eigene Versorgung mit Marihuana sichern sollte. Bei dem Anbau im Abstellraum habe es sich eher um eine Art Experiment gehandelt. Ein vorheriger Versuch sei schon fehlgeschlagen. Dass die Ernte reichlich ausfällt, habe man vorher nicht geglaubt. Die Pflanzen waren auf 1,5 Quadratmetern in einem kleinen Zelt gezogen worden. Spezielle Filter, Ventilatoren und ein Entlüftungsschacht sorgten dafür, dass sie gut versorgt wurden.

Als die Polizei nach einem Hinweis das Haus durchsuchte, konnten sieben Pflanzen von etwa einem halben Meter Höhe sichergestellt werden. Die Ernte am Ende: knapp 80 Gramm Marihuana.

Durch die Geständnisse konnte die Beweisaufnahme erheblich abgekürzt werden. Die Männer hatten in einem freistehenden Haus in Kempen gewohnt und die Lage genutzt, um Partys zu feiern, räumten sie ein. Dort sei neben Marihuana auch Ecstasy konsumiert worden. Die außerdem im Haus sichergestellten Tabletten seien nicht ihre, versicherten die Beiden vor Gericht. Das seien gesammelte Werke, die beim Aufräumen nach diversen Partys gefunden wurden. Das Thema Drogen sei jetzt für ihn erledigt, sagte der 29-Jährige. Das beteuerte auch der ehemalige Mitbewohner. Ein weiterer Mitangeklagter aus Viersen wurde freigesprochen. Seine Beteiligung beim Anbau von Betäubungsmitteln konnte nicht nachgewiesen werden. Der 34-Jährige hatte angegeben, er habe den Schlüssel zu der Wohnung gehabt und sich regelmäßig dort aufgehalten. Der Abstellraum sei allerdings immer verschlossen gewesen. Er habe keinen Zugang zu dem Raum gehabt und nichts mit dem Anbau zu tun. Vielmehr sei er erstaunt gewesen, weil er seinen Freunden so etwas gar nicht zugetraut habe.

(bil)
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