Kempen Bewährungsstrafe für Kempener wegen Wahlbetrugs

Stadt Kempen · Am Krefelder Landgericht fielen jetzt die Urteile gegen drei Angeklagte aus Kempen und Wachtendonk. Sie standen unter anderem wegen Wahlfälschung und Wählertäuschung vor Gericht.

 Der Fall wurde vor dem Krefelder Landgericht verhandelt.

Der Fall wurde vor dem Krefelder Landgericht verhandelt.

Foto: dpa, ve tag mov bsc

Philippe B. (30) erhielt wegen Wahlfälschung und versuchter Wählertäuschung eine Freiheitsstrafe in Höhe von einem Jahr mit Bewährung, der 32-jährige R. bekam wegen Urkundenfälschung eine Geldstrafe - 60 Tagessätze a 20 Euro - und der 46-jährige H. wurde freigesprochen.

Zum Hintergrund: Der 30-jährige Philippe B. hatte sich im Mai 2014 in Kempen für die NPD als Bürgermeister- und Stadtratskandidat aufstellen lassen. Da nicht genügend NPD-Kandidaten für sämtliche Wahlkreise zur Verfügung standen, soll B. deren Existenz vorgetäuscht haben.

Zudem gaben mehrere Personen später zu Protokoll, dass sie ihre jeweilige Unterschrift auf einem entsprechenden "Kandidaten-Formular" unter falschen Voraussetzungen geleistet hätten. Sie dachten, sie würden mit ihrer Unterschrift lediglich Philippe B. unterstützen. Der hatte am letzten Verhandlungstag auch noch eingeräumt, die betreffenden Personen mündlich wahrscheinlich nicht ausreichend informiert zu haben. Schon zuvor hatte er zugegeben, einigen Unterzeichnern je ein Päckchen Speed gegeben zu haben. Erfolg zeigte das alles übrigens zum Glück nicht: Bei der Wahl am 25. Mai 2014 konnte er erforderliche Stimmenanzahl für ein Stadtratsmandat nicht erreichen.

Der Mitangeklagte R. hatte schon zu einem sehr frühen Zeitpunkt zugegeben, die Unterschrift seiner eigenen Schwester gefälscht zu haben. Diese sei auf diese Weise, ohne ihr Wissen, zur NPD-Kandidatin aufgestellt worden. Das wertete die Kammer als Urkundenfälschung, der Vorwurf der Wahlfälschung wurde hier hingegen fallen gelassen. Im Fall des 46-jährigen H. hatten sich die Tatvorwürfe nicht bestätigt, was einen Freispruch nach sich zog. Ihm hatte die Staatsanwaltschaft zur Last gelegt, zum Schein ein Protokoll einer sogenannten Aufstellungs-Versammlung angefertigt zu haben, in der die tatsächlichen sowie die Scheinkandidaten (angeblich) gewählt wurden.

(sste)
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