Stadt Kempen Beyertzhof: OVG weist Klage eines Anwohners ab

Stadt Kempen · Die Normenkontrollklage eines Anwohners der Straße "Am Beyertzhof" in St. Hubert zur Prüfung der Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes, der zum Bau des neuen Altenheims am Friedhof aufgestellt und vom Kempener Stadtrat beschlossen worden war, ist gestern vom Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster abgewiesen worden. Wie der Erste Beigeordnete und Rechtsdezernent der Stadt Kempen, Hans Ferber, auf Anfrage der Rheinischen Post am Nachmittag erläuterte, hat der verhandelnde Richter keine Unrechtmäßigkeiten auf Seiten der Stadt Kempen feststellen können. "Er hat unsere Ansicht in allen Positionen bestätigt", sagte Ferber. Das Planungsamt und der Stadtrat hätten in den Angelegenheit alles richtig gemacht. Die Verkehrsbelastung sei nicht unzumutbar, ein spezielles Gutachten vor Beschluss des Bebauungsplanes sei nicht erforderlich gewesen, so das Gericht. Auch eine alternative Erschließung über den Fuß- und Radweg zur Orbroicher Straße sei von der Stadt ausreichend geprüft und mit Blick auf die Belastung der dortigen Anwohner abgewogen worden, so das OVG.

Ferber sichert den Anwohnern der Straße "Am Beyertzhof" zu, sollten sie wiederholt Verstöße gegen das Tempolimit von 7 km/h feststellen und sich beim Ordnungsamt melden, entsprechende Maßnahmen zu prüfen. Das wäre dann ein normaler Vorgang. Gegebenenfalls könnte die Kreispolizei Tempokontrollen vornehmen.

(RP)
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