Kreis Viersen Brüggener zahlt mit Blüten

Kreis Viersen · Das Amtsgericht Krefeld hat gestern einen 29-jährigen Brüggener zu einem Jahr und sechs Monaten Haft verurteilt. Er hat Falschgeld in Umlauf gebracht.

Vor dem Krefelder Amtsgericht fiel gestern das Urteil gegen einen 29-jährigen Brüggener. Der junge Mann wurde wegen Geldfälschung zu einer Freiheitsstrafe in Höhe von einem Jahr und sechs Monaten - ohne Bewährung - verurteilt. Dem vorbestraften Brüggener war vorgeworfen worden, sich in der Zeit von Ende Oktober bis Ende Dezember 2014 über das Internet gefälschte Banknoten (20- und 50-Euro-Scheine) besorgt und sie sowohl an hiesige Ankäufer gewinnbringend veräußert als auch in Brüggen, Kempen, Viersen und Düsseldorf in Umlauf gebracht zu haben.

Insgesamt erhielt er rund 5000 Euro in gefälschten Banknoten und verkaufte einen relativ kleinen Teil davon an einen - bereits gesondert verurteilten - Interessenten. Zudem bezahlte er in zwei Viersener Fast-Food-Restaurants jeweils mit einer 50-Euro-Blüte. Außerdem hatte der Brüggener laut Anklageschrift auf Weihnachtsmärkten in Düsseldorf, Kempen und Brüggen mit gefälschten Geldscheinen diverse Lebensmittel gekauft. Übrig blieb Falschgeld im Wert von rund 2400 Euro, das der geständige Mann nach seiner Verhaftung der Polizei übergab.

Der 29-Jährige erklärte, dass er seit März 2013 eine feste Anstellung im Bereich Telekommunikation habe. Vorher sei er nach einer abgebrochenen Lehre zum Automobilkaufmann und dem Nachholen des Realschulabschlusses eine Zeitlang als "Eventmanager" selbstständig tätig gewesen. Das habe aber nicht so richtig geklappt und die dadurch entstandenen Schulden müsse er monatlich abbezahlen, was aber kein Problem darstelle. Zudem kümmere er sich - neben seiner Berufstätigkeit - auch um seine Mutter, die an Rheuma erkrankt sei.

Während der Verteidiger in seinem Plädoyer eine Bewährungsstrafe forderte, wies der Staatsanwalt darauf hin, dass es sich hier zwar um einen minderschweren Fall handele, der Brüggener aber unter anderem wegen Betrugs vorbestraft sei. Außerdem habe er die jüngste Straftat begangen, nachdem die Bewährung wegen einer anderen Sache gerade erst abgelaufen war. Von daher wäre eine Freiheitsstrafe angemessen. Dem stimmten Richter und Schöffen zu.

(sste)
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