Kreis Viersen Einbruchsschutz: Abgeordnete weisen auf Förderung hin

Kreis Viersen · Die Zahl der Wohnungseinbrüche ist auch im Kreis Viersen in diesem Jahr deutlich gestiegen. Immer wieder weist die Kreispolizei darauf hin, dass Haus- oder Wohnungseigentümer durch einige Sicherungsmaßnahmen an Haustüren oder Fenstern potenziellen Einbrechern die Tat erschweren können. Viele Täter lassen vom Einbruch ab, wenn sie nicht innerhalb kürzester Zeit ins Haus oder in die Wohnung eindringen können. Die Kreispolizei bietet zum Thema "Schutz vor Einbrüchen" regelmäßig Beratungsstunden an - entweder vor Ort bei Wochenmärkten wie zuletzt in Kempen oder in der Polizeidienststelle am Mühlenberg in Dülken. Nähere Informationen hierzu gibt es bei der Polizei unter der Rufnummer 02162 377-0.

Die Polizeiexperten stellen Haus- oder Wohnungsbesitzern entsprechende Sicherungssysteme vor. Die kosten selbstverständlich Geld. Da kommt die Nachricht der beiden Bundestagsabgeordneten für den Kreis Viersen, Uwe Schummer (CDU) und Udo Schiefner (SPD), gerade recht, dass es seit Mitte November ein neues Bundesprogramm zum Schutz vor Haus- oder Wohnungseinbrüchen gibt. Der Bund stellt bis zum Jahr 2017 dafür rund 30 Millionen Euro zur Verfügung. Hauseigentümer, Mieter oder Hausverwaltungen können ab sofort vom neuen Förderprogramm "Kriminalprävention durch Einbruchssicherung" bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) Gebrauch machen. "Wer seine Wohnung oder sein Haus gegen Einbruch sichern will, erhält je nach Höhe der Investitionskosten Zuschüsse von mindestens 200 bis maximal 1500 Euro", teilt der CDU-Abgeordnete Schummer mit. Außerdem, so ergänzt sein SPD-Kollege Schiefner, seien fürs kommende Jahr die Fördermittel für das KfW-Programm "Altersgerechter Umbau" auf 50 Millionen Euro aufgestockt worden.

Unabhängig von Umbauten, mit denen Barrieren im Wohnungsbestand abgebaut werden können, fördert die KfW künftig separat auch Maßnahmen zum Einbruchsschutz. Dies schließt Handwerkerleistungen ein. "Vom neuen Programm werden gerade auch Mieter profitieren, denn es wurde nicht nur an Eigenheimbesitzer gedacht", so Schiefner weiter. Gefördert werden Einbau und Nachrüstung einbruchshemmender Haus- und Wohnungseingangstüren, Nachrüstsysteme für Fenster, Einbau von Gittern und Rollläden, Einbau von Einbruchs- und Überfallmeldeanlagen, baugebundene Assistenz- und Notrufsystem sowie Bewegungsmelder.

Schiefner erläutert die Fördermöglichkeiten: "Die Förderung kann als Zuschuss erfolgen, indem bis zu zehn Prozent der Investitionssumme von maximal 15.000 Euro bei (200 bis 1500 Euro pro Wohneinheit bei einer Mindestinvestition von 2000 Euro) gezahlt werden. Die Förderung kann allerdings auch als Kredit bis zu einer Höhe von maximal 50.000 Euro pro Wohneinheit in Anspruch genommen werden." Daran sind allerdings Bedingungen geknüpft: So müssen die Nachrüstungen durch ein Fachunternehmen erfolgen und einem festgelegten technischen Standard entsprechen. Die Arbeiten dürfen noch nicht begonnen sein. Außerdem dürfen sie sich nicht auf Ferien- und Wochenendhäuser sowie gewerbliche Flächen beziehen.

Ziel der SPD sei es gewesen, eine staatliche Förderung einzuführen, die bereits bei geringen Investitionssummen greift und sich beim Thema Sicherheit um alle kümmert, so Schiefner. Das neue Programm werde dazu beitragen, das Sicherheitsgefühl der Bürger zu steigern.

Wie wichtig vorbeugender Einbruchsschutz sein kann, belegt die Statistik: "40 Prozent der Wohnungseinbrüche bleiben im Versuchsstadium stecken. Das zeigt den Wert der Prävention", betont der CDU-Abgeordnete Schummer.

Die Fördermittel können ab sofort über die Internetseite der KfW unter www.kfw.de beantragt werden. Die Postadresse lautet: Kreditanstalt für Wiederaufbau KfW, Palmengartenstraße 5-9, 60325 Frankfurt.

(RP)
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