Gemeinde Grefrath Grefrath muss jetzt noch mehr sparen

Gemeinde Grefrath · Der Kreis genehmigt Grefrather Haushalt und Haushaltssicherungskonzept, verlangt aber noch stärkere Konsolidierungsmaßnahmen. Alles muss erneut auf den Prüfstand. Der Kreis fordert auf, alle Standards zu hinterfragen.

 Die Haushaltslage in Grefrath hat sich weiter dramatisiert. Jeder Euro muss künftig zweimal herumgedreht werden, ansonsten drohen Sanktionen.

Die Haushaltslage in Grefrath hat sich weiter dramatisiert. Jeder Euro muss künftig zweimal herumgedreht werden, ansonsten drohen Sanktionen.

Foto: dpa

Der Kreis Viersen hat Grefrather Haushalt 2014 und das Haushaltssicherungskonzept (HSK) bis zum Jahr 2024 schriftlich genehmigt, das aber mit Auflagen und vielen kritischen Anmerkungen. Kreisdirektor Dr. Andreas Coenen: "Das derzeit vorgestellte Maßnahmenpaket ist nicht dazu geeignet, die Finanzen in ausreichendem Maße zu sanieren. Verwaltung und Rat sind gehalten, gemeinsam zügig und nachhaltig an der Konsolidierung künftiger Haushalte mitzuwirken." Weiter teilt der Kreis in seinem Schreiben mit, dass der Gesetzgeber fordert, dass es das Ziel der Gemeinde sein müsse, den Haushaltsausgleich zum frühestmöglichen Zeitpunkt wiederherzustellen.

Insofern bedürfe es bei der Fortschreibung des HSK für 2015 "erheblicher zusätzlicher Bemühungen". So seien 11,8 Prozent der gemeindlichen ordentlichen Aufwendungen nicht durch ordentliche Erträge gedeckt. Der Kreis weiter: "Es findet damit ein nicht mehr zu rechtfertigender Eigenkapitalverzehr statt, den es für die kommenden Jahre unbedingt aufzuhalten gilt."

Die Gemeinde Grefrath ist weiter gehalten, weitere Bemühungen zu unternehmen und Einsparungen im personellen Bereich vorzunehmen. Der Kreis schlägt Stellenbesetzungssperren und Wiederbesetzungssperren vor und fordert eine detaillierte Darstellung mit der HSK-Fortschreibung. In Grefrath steigen die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen um rund 1,1 auf jetzt rund 5,8 Millionen Euro. Mit einer Quote von 22,3 Prozent nimmt die Gemeinde damit im Kreisvergleich einen oberen Mittelplatz ein. Der Kreis fordert die Gemeinde zu systematischen Analysen auf, um die Aufwendungen weiter zu reduzieren.

Dies betrifft insbesondere die Gebäudebewirtschaftung. Hier fordert der Kreis die Erstellung von Gebäudesteckbriefen unter der Darstellung der gebäudebezogenen Energie- und Unterhaltungsaufwendungen. Coenen wörtlich: "Eine entsprechende Darstellung der dahingehenden Aktivitäten erwarte ich ebenfalls mit der Vorlage der HSK-Fortschreibung."

Die Albert-Mooren-Halle, so der Kreis in seiner Stellungnahme, stelle eine dauerhafte Belastung für den Haushalt der Gemeinde dar. Er fordert, wie wohl kaum anders zu erwarten, die Halle "einer kritischen Bewertung" zu unterziehen. Im Finanzplan der Gemeinde Grefrath gibt es per Saldo eine erhebliche Unterfinanzierung von rund 2,8 Millionen Euro. Die Entwicklung der Liquiditätslage sei alarmierend, schreibt Coenen. Aufgrund der schwierigen Finanzlage gibt es nur noch Investitionen in vergleichsweise geringem Umfang von rund 1,1 Millionen Euro.

Der Kreis lässt die Gemeinde weiter wissen, dass eine mögliche Errichtung eines Kunstrasenplatzes im kommenden Jahr nur dann vertretbar sei, wenn dauerhaft keine zusätzlichen Aufwendungen im Vergleich zum derzeitigen Zustand verursacht würden.

Der Stand der Verbindlichkeiten der Gemeinde erreicht am 31.Dezember 2014 die stolze Summe von rund 16,4 Millionen Euro. So stellt der Schuldendienst eine zusätzliche Belastung für die Gemeinde Grefrath dar. Der Kreis stellt fest, dass die beschlossenen Einzelmaßnahmen im HSK noch nicht ambitioniert genug seien, die Finanzwirtschaft der Gemeinde Grefrath dauerhaft zu stärken.

Nach Ansicht des Kreises ist die Gemeinde Grefrath an einem Punkt angelangt, an dem sie gezwungen ist, sämtliche Bereiche einer systematischen Aufgabenkritik zu unterziehen, Standards zu hinterfragen, und Leistungen zu reduzieren, oder gar einstellen zu müssen. Der Kreis nennt exemplarisch die Sportstättengebühren durch die Vereine. Der Kreis macht deutlich, dass Maßnahmen umgehend ergriffen werden müssen. Dazu gehört auch die Organisationsuntersuchung der Verwaltung.

(mab)
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