Stadt Kempen Grundsteuer: Kämmerer sind gelassen

Stadt Kempen · Das Bundesverfassungsgericht moniert die Berechnungsgrundlage für die wichtige Einnahmequelle der Kommunen. In Kempen und Grefrath gehen die Kämmerer aber nicht davon aus, dass sich an der Höhe der Einnahmen etwas ändert.

/ grefrath Noch sind die Kämmerer aus Kempen und Grefrath, Jörg Geulmann und Wolfgang Rive gelassen, wenn man sie auf das jüngste Urteil des Bundesverfassungsgerichtes anspricht. Es hatte die bisherige Berechnungsgrundlage bei der Grundsteuer für verfassungswidrig und völlig überholt gehalten und geurteilt, dass für die rund 35 Millionen Grundstücke in Deutschland diese für die Kommune sehr wichtige Steuer ganz neu berechnet werden muss.

Kempens Kämmerer Jörg Geulmann geht davon aus, dass der Gesetzgeber die Kommunen nicht im Regen stehen lassen wird, dass sie auch weiterhin, wenn auch in anderer Form, mit dieser wichtigen Einnahme rechnen können. Was Geulmann nicht so gefällt: "Auf der einen Seite verlangt das Gericht bis zum Ende des Jahres 2019 Veränderungen, auf der anderen Seite prognostiziere die Bundesregierung eine Bearbeitungszeit von etwa zehn Jahren." Geulmann wünscht sich eine schnelle Umsetzung. Oder es müsse in der Übergangszeit für die Kommunen eine Ausgleichszahlung geben. Für 2018 kalkuliert Geulmann mit Grundsteuer-Einnahmen von 6,2 Millionen Euro. Sechs Millionen davon entfielen auf die Grundsteuer B, 200.000 Euro auf die Grundsteuer A. Die Hebesätze liegen in Kempen derzeit bei 440 (B) und 290 (A).

"Wir müssen jetzt erst mal abwarten, was passiert", sagt Grefraths Kämmerer Wolfgang Rive. Es dürften mehrere Jahre dauern, sollten tatsächlich alle Grundstücke neu bewertet werden müssen. Grefrath hat den Hebesatz für die Grundsteuer B für das laufende Haushaltsjahr von 445 auf 490 Prozentpunkte erhöht. Für 2018 kalkuliert Rive, der Ende des Jahres in den Ruhestand geht, bei der Grundsteuer B mit Einnahmen von 2,3 Millionen Euro. Bei der Grundsteuer A (Hebesatz 290) läge man bei nur 72.000 Euro. Welches Modell genommen wird, ob dann weiterhin die einfache Berechnung mit dem Bodenrichtwert erlaubt oder ob es zu einer komplizierten und sicherlich für die Kommunen teuren Berechnung eines Mittels zwischen Bodenricht- und Gebäudewert kommt, Bayern und Hamburg haben sich bereits dagegen ausgesprochen, ist derzeit ungewiss. "Wir werden mit beiden Modellen leben müssen und das auch tun", sagt Willichs Erster Beigeordneter, Willy Kerbusch und glaubt nicht an eine Verschlechterung. Kerbusch geht davon aus, dass in diesem Jahr bei der Grundsteuer B Einnahmen zwischen 9,5 und zehn Millionen Euro eingehen dürften, der Hebesatz liegt hier bei 495 Prozent. Bei der Grundsteuer A seien dies bei einem Hebesatz von 260 Prozentpunkten nur rund 300.000 Euro. Größter Batzen der Steuereinnahmen sind auch in Willich der Gemeindeanteil der Einkommenssteuer und die Gewerbesteuer, die in beiden Fällen 2018 Einnahmen von jeweils 30 Millionen Euro bringen dürften.

Wie Kerbusch ist die Kämmerin von Tönisvorst, Nicole Waßen, überzeugt, dass diese Steuer für die Kommunen gesichert bleibt. Wie wichtig die Steuern sind, macht die Kämmerin deutlich: "Immerhin nehmen wir in diesem Jahr rund 55,78 Prozent unserer Einnahmen durch Steuern und ähnliche Abgaben ein." Der dickste Brocken sei in diesem Jahr mit rund 17,1 Millionen Euro der Gemeindeanteil der Einkommenssteuer, hinzu käme die Gewerbesteuer mit geschätzt 9,4 Millionen Euro und die Grundsteuer mit rund 4,8 Millionen. 4,66 Millionen seien es bei der wichtigen Grundsteuer B (Hebesatz 500, vor allem sind dies die Privatgrundstücke), nur etwa 147.000 Euro wären dies (bei einem Hebesatz von 300) die für land- und forstwirtschaftlichen Betriebe maßgebliche Grundsteuer A.

Noch ist für eine Neuregelung etwas Zeit, aber nicht mehr sehr lange. Der Gesetzgeber muss dies bis Ende 2019 neu regeln. Für die konkrete Umsetzung hat das Gericht eine Zeitspanne bis Ende 2024 gesetzt. Vor allem hatten die Richter moniert, dass die Einheitswerte der Grundsteuer und Häuser, die eigentlich alle sechs Jahre angepasst werden sollten, seit mittlerweile über 50 Jahren unverändert geblieben waren.

(wsc)
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