Kreis Viersen Heilpraktiker klagt gegen Berufsverbot im Kreis Wesel

Kreis Viersen · Heilpraktiker Klaus R. setzt sich weiter zur Wehr: Am 11. Oktober hat R. gegen eine Verfügung des Kreises Wesels geklagt, der ihm die Ausübung seiner Tätigkeit im dortigen Kreisgebiet bis zum Abschluss des Ermittlungsverfahrens untersagt. "Einen Beschluss des Verwaltungsgerichts gibt es noch nicht", sagte eine Sprecherin des Kreises Wesel.

 Heilpraktiker Klaus R. wehrt sich gegen das Berufsverbot.

Heilpraktiker Klaus R. wehrt sich gegen das Berufsverbot.

Foto: gju

Die Staatsanwaltschaft Krefeld ermittelt gegen R. wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung, nachdem drei Patienten nach Behandlungen in seinem alternativen Krebszentrum in Brüggen im Juli 2016 gestorben waren. Parallel zum Rechtsstreit im Kreis Wesel kämpft der Kreis Viersen für ein Tätigkeitsverbot des Heilpraktikers. Der Kreis Viersen hatte dem Heilpraktiker bereits kurz nach den Todesfällen untersagt, im Kreisgebiet zu praktizieren.

Mitte Oktober dieses Jahres hatte das Verwaltungsgericht Düsseldorf dieses Verbot jedoch aufgehoben, da keine "konkrete Gefahr" vorliege. In seiner Begründung wies das Gericht auch darauf hin, dass - für den Fall, dass dem Heilpraktiker die für die Berufsausübung erforderliche Zuverlässigkeit fehle - ein Widerruf der Erlaubnis nötig sei. Für die Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde im Regierungsbezirk Düsseldorf - und entsprechend für den Widerruf - ist die Stadt Krefeld zuständig.

Der Kreis Viersen hat daraufhin Ende Oktober Beschwerde gegen die Aufhebung des Tätigkeitsverbots eingelegt. Laut Verwaltungsgericht ist der Rechtsstreit nun beim Oberverwaltungsgericht anhängig. Über die Klage des Heilpraktikers gegen den Kreis Wesel werde voraussichtlich erst nach dem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts für den Kreis Viersen entschieden.

Der Kreis Wesel hatte das Tätigkeitsverbot erst auf Weisung der Bezirksregierung Anfang September dieses Jahres verfügt. Auch nach dem Gerichtsbeschluss zum Kreis Viersen hatte die Bezirksregierung den Kreis Wesel angewiesen, "aus Gründen des Patientenschutzes alle juristischen Möglichkeiten mit dem Ziel auszuschöpfen, die Herrn R. erteilte Berufserlaubnis zu widerrufen". Dagegen klagt nun der Heilpraktiker.

(RP)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort