Gemeinde Grefrath IHK kritisiert finanzielle Pläne Grefraths

Gemeinde Grefrath · Eine Erhebung der Grundsteuer B würde die Standortqualität senken, heißt es in einem Schreiben.

Als Grefraths Kämmerer Wolfgang Rive in der jüngsten Sitzung des Gemeinderats den Haushalt einbrachte, sprach er von einem Fehlbedarf von 1,44 Millionen Euro. Als Gegenmaßnahme schlug er den Politikern vor, die Grundsteuer B um 45 Prozentpunkte auf 490 zu empfehlen. Diese Erhöhung sei durchaue vertretbar, sagte er.

Da ist die IHK vollkommen anderer Ansicht. Sie hat an die Grefrather Verwaltung appelliert, diese Pläne wieder in der Schublade verschwinden zu lassen. Hauptgeschäftsführer Jürgen Steinmetz schrieb jetzt an Bürgermeister Manfred Lommetz: "Das würde letztendlich die Standortqualität schwächen und der Gemeinde schaden."

In ihrer Stellungnahme verweist die Kammer auf die im vergangenen Jahr veröffentliche Studie "Finanzpolitische Profile der Städte und Gemeinden im Bezirk der IHK Mittlerer Niederrhein". Danach ist die niedrige und zuletzt abnehmende Steuerkraft Grefraths für die prekäre Finanzlage der Gemeinde verantwortlich. "Das gilt grundsätzlich auch heute noch", sagt Steinmetz. Die Steuerkraft in Grefrath sei - bezogen auf die Einwohnerzahl - im Vergleich zu allen Kommunen in Nordrhein-Westfalen nur unterdurchschnittlich. Das liege besonders an der niedrigen Gewerbesteuereinnahmekraft in der Niersgemeinde. Seit 2008 sei Grefrath bei diesem Indikator selbst in steuerstarken Jahren immer unter dem NRW-Schnitt geblieben.

"Die Gemeinde plant nun, ihre Situation durch eine Erhöhung der Grundsteuer zu verbessern", sagt Steinmetz weiter, "die IHK kann vor diesem Schritt nur warnen." Die Grundsteuer B sei ein wichtiger Standortfaktor für Unternehmen und damit auch von großer Bedeutung für Neuansiedlungen. Ein niedriger Hebesatz signalisiere Wirtschaftfreundlichkeit und trage dazu bei, neue Unternehmen anzulocken. "Die niedriger Gewerbesteuerkraft zeige, dass die Gemeinde genau darauf angewiesen sei: "Dafür sind günstige Standortbedingungen notwendig, besonders niedrige Steuersätze und verfügbare Gewerbeflächen", betont Steinmetz.

Ein Grundsteuerhebesatz von 490 Punkten würde nach Ansicht der IHK Betriebe abschrecken, die an einer Ansiedlung in Grefrath interessiert sind. Von allen 17 Kommunen im Regierungsbezirk Düsseldorf mit weniger als 20.000 Einwohnern hätten nur zwei einen noch höheren Grundsteuerhebesatz. Steinmetz hofft, dass die Argumente der IHK bei den Haushaltsberatungen Berücksichtigung finden.

Der IHK-Hauptgeschäftsführer sieht allerdings nicht nur die Kommunen in der Pflicht: "Kleine kreisangehörige Kommunen werden durch die derzeitige Finanzarchitektur der Bundesrepublik benachteiligt." Das Konnexitätsprinzip habe in der Vergangenheit häufig keine Anwendung gefunden. Demnach sollten Bund und Länder, Leistungen, die sie den Kommunen übertragen, auch finanzieren.

(RP)
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