Stadt Kempen Kann doch Kunstrasenplatz in St. Hubert verlegt werden?

Stadt Kempen · Kann auf der Sportanlage Stendener Straße in St. Hubert doch ein Kunstrasenplatz angelegt werden, ohne das Anwohner nach der Lärmschutzverordnung für Sportanlagen dagegen klagen können? Die Bundesregierung hat für das entsprechende Gesetz eine Neuregelung auf den Weg gebracht. Wie der CDU-Bundestagsabgeordnete Uwe Schummer dazu mitteilte, würden jetzt auch beim Einbau eines Kunstrasens die alten Immissionsgrenzwerte fortbestehen, so dass der Sportbetrieb nicht eingeschränkt werden müsste.

FDP-Ratsherr Bernd Lommetz, in Grefrath Vorsitzender des Sportvereins SV, brachte das Thema im Rahmen einer Anfrage in der jüngsten Sitzung des Kempener Sportausschusses zur Sprache. Sportdezernent Michael Klee bestätigte die bundesweite Neuregelung. Klee erklärte, die Stadt Kempen lasse derzeit von einem Fachanwalt die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Bau eines Kunstrasenplatzes auf dem Gelände an der Stendener Straße prüfen. Das Gutachten soll der Stadtverwaltung in den nächsten Wochen vorliegen.

(rei)
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