Geschwisterkinderregelung Eltern klagen erfolgreich gegen Kita-Gebühren

Münster/ Kempen · Das Oberverwaltungsgericht Münster hat am Dienstag die bisherige Regelung für Kita-Gebühren von Geschwisterkindern für unwirksam erklärt. Eltern aus Kempen haben dagegen geklagt, dass sie Kindergarten-Beiträge für jüngere Geschwister von Vorschulkindern zahlen sollten.

 Eltern aus Kempen am Niederrhein haben sich erfolgreich gegen Kindergarten-Beiträge für jüngere Geschwister von Vorschulkindern gewehrt.

Eltern aus Kempen am Niederrhein haben sich erfolgreich gegen Kindergarten-Beiträge für jüngere Geschwister von Vorschulkindern gewehrt.

Foto: dpa, ve fpt

Mittags war die Nachricht aus Münster schon bei vielen Ausschussmitgliedern angekommen: Das Oberverwaltungsgericht (OVG) hat — genauso wie schon im vergangenen Jahr das Verwaltungsgericht in Düsseldorf — die in Kempen praktizierte Geschwisterkinderregelung bei den Elternbeiträgen für die Betreuung von Kindern in Tagesstätten oder in der Tagespflege gekippt. Bis zum Start des neuen Kindergartenjahres, das am 1. August beginnt, muss die Stadt nun ihre Satzung überarbeiten. Ob dies bis zur letzten Ratssitzung vor der Sommerpause — sie findet am 28. Juni statt — klappt, ist derzeit offen.

Vor Gericht in Münster hatte der zuständige Beigeordnete der Stadt Kempen, Michael Klee, die in der Thomasstadt seit dem Kindergartenjahr 2013/2014 praktizierte Regelung noch einmal erläutert und verteidigt. Seit 1. August 2013 gibt es nämlich in Kempen für die Betreuung von Kindern in Tagesstätten oder in der Tagespflege keine generelle Geschwisterkinderbefreiung. Damit hatte die Stadt eine mögliche Doppelbefreiung aufgehoben, für den Fall, dass ein Kind in das beitragsbefreite letzte Kindergartenjahr kommt.

Dagegen hatten fünf Eltern mit jeweils zwei Kindern bereits im Herbst 2014 vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf geklagt und im Sommer vorigen Jahres Recht bekommen. Die Kempener Regelung, dass, sollte das erste Kind ins beitragsfreie letzte Kita-Jahr kommen, dann für ein Geschwisterkind ein voller Elternbeitrag zu zahlen ist, ist damit höchstrichterlich außer Kraft gesetzt.

Die Stadt wollte mit der Regelung eine gewisse Beitragsgerechtigkeit erreichen. Andere Kommunen erheben beispielsweise auch für Geschwisterkinder einen — wenn auch prozentual niedrigeren — Beitrag. Im speziellen Kempener Fall sahen die Münsteraner Richter den Beitrag für das erste Kind, auch wenn es im letzten beitragsfreien Kita-Jahr ist, als den einzigen gültigen Beitrag an. Die betroffenen Eltern freut das Urteil. Andere Eltern müssen nun abwarten, wie die geänderte Beitragssatzung aussehen wird.

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