Gemeinde Grefrath Klostergarten: Klagen über unübersichtliche Ausfahrt

Gemeinde Grefrath · Die SPD regt Tempo 30 auf der Grasheider Straße an. Die Verwaltung möchte den Status Quo erhalten.

Bereits kurz nach seinem Umzug in das Mülhausener Neubaugebiet Klostergarten hatte sich ein Anwohner bei der Grefrather Verwaltung über Lärmbelästigung auf der Grasheider Straße beschwert - insbesondere durch Traktoren und andere landwirtschaftliche Maschinen. Die Gemeinde gab den Fall an den zuständigen Kreis Viersen ab. Der machte daraufhin Verkehrszählungen zu unterschiedlichen Tageszeiten und kam zum Ergebnis, dass kein Handlungsbedarf bestehe. Dieselbe Informationen bekam ein anderer Anwohner, der ein Jahr später eine ähnliche Beschwerde vorbrachte. Ebenso abgelehnt wurde die von Ratsherr Alfred Knorr (CDU) vorgetragene Bitte, wegen der unübersichtlichen Ausfahrt aus das Neubaugebiet einen Verkehrsspiegel aufzuhängen.

Die SPD hat beantragt, dieses Thema in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am heutigen Montag, 22. Mai, noch einmal aufzugreifen. Dabei solle man auch einmal darüber nachdenken, im fraglichen Bereich eine Tempo-30-Zone einzurichten. Die Sozialdemokraten hätten sich, schreibt der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Bernd Bedronka, die Situation vor Ort angesehen und teilten die Einschätzung der Bewohner. "Durch die lange Rechtskurve der Grasheider Straße und die dicht am Fahrbahnrand stehenden Bäume ist insbesondere die Ausfahrt auf die Grasheider Straße gefährlich", heißt es in einem Schreiben der SPD an Bürgermeister Manfred Lommetz. Um von beiden Seiten kommende Fahrzeuge, besonders aus dem Ortskern Mülhausen, zu erkennen, müsse man so weit vorfahren, dass man bereits mit einem großen Teil des Autos auf der Grasheider Straße stehe. Ähnlich unübersichtlich sei die Situation für Radfahrer, die die Fahrbahn kreuzen müssen, um den Radweg zu erreichen. Hinzu komme, so Bedronka weiter, "eine nicht unübliche Geschwindigkeit von mehr als erlaubten 50 Stundenkilometern auf der Grasheider Straße."

Die Verwaltung schlägt in ihrem Beschlussentwurf vor, alles beim jetzigen Zustand zu belassen. Es sei nicht zu erkennen, dass sich seit der Verkehrszählung von 2015 etwa geändert habe. Daher sei davon auszugehen, dass der Kreis einen weiteren Antrag in dieser Angelegenheit erneut zurückweisen werde.

(RP)
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