Kreis Viersen Maaßen: Kommunen können mit mehr Geld rechnen

Kreis Viersen · Nach einer genauen Zählung der Flüchtlinge werden die Zahlungen an Städte und Gemeinden angepasst.

Die drei kommunalen Spitzenverbände in NRW, die Koalitionsfraktionen von SPD und Grünen im Landtag und die Landesregierung haben sich auf eine faire Kostenerstattung für die Unterbringung und Versorgung der Geflüchteten in den Kommunen verständigt. Die Kommunen im Kreis werden ab 2016 mit deutlich mehr Geld rechnen können, teilt die Landtagsabgeordnete Martina Maaßen (Grüne) mit: "Willich erhält für das Jahr 2016 zunächst rund 5.478.805 Euro auf Grundlage der Prognose über die Flüchtlingszahlen in 2016, Kempen 3.877.395 Euro, Tönisvorst 3.189.839 Euro und Grefrath 1.662.665 Euro."

Nach einer Zählung der Geflüchteten in den Städten und Gemeinden wurden die Zahlungen angepasst. Ende 2016 folgt dann eine weitere Überprüfung der Entwicklung mit der Möglichkeit, noch einmal nachzusteuern. Eine gerechte Verteilung der Mittel werde damit so sichergestellt. Ab 2017 werde es eine dynamisierte Monatspauschale pro Geflüchtetem geben. "Damit gibt Nordrhein-Westfalen nicht nur die gesamten Fördermittel des Bundes weiter, sondern erhöht auch die Landesmittel deutlich", betont Maaßen.

Durch die Vereinbarung werde deutlich, dass in NRW die Lastenverteilung zwischen Land und Kommunen im Einvernehmen und gerecht gestaltet werde und auch die Kommunen im Kreis Viersen strukturell entlastet würden. Die Kritik von Dr. Stefan Berger und Markus Optendrenk (CDU) laufe ins Leere. Die kritisierte Ungleichbehandlung der Kommunen bei der Verteilung von Mitteln und Geflüchteten werde, so Maaßen, zügig angegangen. Das Land werde ein Verfahren einrichten, so dass Zuweisungen nicht mehr zu Schieflagen führten. Die Bezirksregierung Arnsberg werde hierzu Gespräche mit den Kommunen führen, so dass auch hier gewährleistet sei, dass nichts über den Kopf der Kommune hinweg entschieden wird. Ziel sei, im Laufe des Jahres zu einer ausgeglichenen Verteilung zu kommen. Dieses Ziel solle auch dadurch erreicht werden, dass das Land Ausweichplätze bereitstellt, so dass bei einem Zuweisungsstopp an einzelne Kommunen die überproportionale Belastung der anderen Kommunen abgefedert werden kann.

(hd)
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