Kreis Viersen Mietobergrenzen heute Thema im Viersener Stadtrat

Kreis Viersen · Hartz-IV- und Sozialhilfeempfänger im Kreis Viersen müssen sich keine Sorgen machen, dass sie ihre Wohnung verlieren. Das sagt die Kreis-Sozialdezernentin Katarina Esser. Hintergrund ist die Neuberechnung der Mietobergrenzen bei den Kosten der Unterkunft. Der Kreis als Träger der Sozialhilfe hatte ein Konzept erstellt, in dem definiert wird, welche Mietkosten angemessen sind.

Dass nun erstmals auch die kalten Nebenkosten in die Untersuchung einbezogen wurden, könne dazu führen, dass "der kleine Mann" seine Wohnung verliere, hatte Viersens Sozialdezernent Paul Schrömbges erklärt. "Diese Sorgen muss man immer ernst nehmen, sie sind durch die Änderung aber unbegründet", teilte Esser nun mit. "Gemeinsames Anliegen aller kreisangehörigen Kommunen und des Kreises ist es, dass niemand in die Obdachlosigkeit fällt", so Esser. Es seien hinreichende Vorkehrungen getroffen, dass dies nicht passiere. "Wir verweisen niemanden in die Obdachlosigkeit", bekräftigt der Geschäftsführer des Jobcenters Kreis Viersen, Franz-Josef Schmitz.

"Wir werden auch in Zukunft dafür Sorge tragen, dass niemand wegen der Mietobergrenzen wohnungslos wird", so Esser. "Ich stehe selbstverständlich für Gespräche über die Befürchtungen, die aus der Stadt Viersen geäußert werden, bereit. Und ich bin zuversichtlich, dass wir sie mit der gebotenen Sachlichkeit ausräumen können."

Die Mietobergrenzen sind Thema im Viersener Stadtrat, der am heutigen Dienstag, 7. Februar, tagt ab 18 Uhr im Forum am Kreishaus.

(biro)
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