Stadt Kempen Mit der Faust ins Gesicht geschlagen: Geldstrafe

Stadt Kempen · Vor dem Krefelder Amtsgericht wurde gestern ein 27-Jähriger wegen Körperverletzung zu einer Geldstrafe in Höhe von 40 Tagessätzen à zehn Euro verurteilt, sein Mitangeklagter wurde frei gesprochen. Die beiden Krefelder - der 28-Jährige wohnte zuvor in Kempen - trafen Ende Januar 2015 in Tönisberg auf einen flüchtigen Bekannten. Nach einer kurzen verbalen Auseinandersetzung zwischen diesem und dem 27-jährigen Hauptangeklagten soll Letzterer den jungen Mann gegen eine Wand gedrückt und ihm anschließend mehrmals mit der Faust ins Gesicht geschlagen haben. Währenddessen soll der Mitangeklagte den Angreifer aufgefordert haben, das Handy des Geschädigten mitzunehmen.

Der 27-Jährige zeigte sich teilweise geständig: "Ja, ich habe ihm zweimal eine reingehauen, ihn aber nicht gegen die Wand gedrückt!" Außerdem sei es definitiv nicht zu einem Handy-Diebstahl gekommen. Er wäre an dem Tag ausgerastet, weil der "Typ" vorher am Telefon Beleidigungen gegen seine Schwester und deren behinderte Tochter ausgesprochen habe. Sein Begleiter, der übrigens sein Schwager sei, wäre nur dabei gewesen und hätte sogar versucht, ihn zurückzuhalten. Das bestätigte der Mitangeklagte. Außerdem habe er den anderen auf keinen Fall dazu angestachelt, das Handy des Geschädigten zu entwenden: "Wir haben das Gerät auch nicht mitgenommen. "

Dies sah der junge Mann, der vor rund einem Jahr angegriffen wurde, anders. Er erklärte im Zeugenstand, dass der Hauptangeklagte ihn geschlagen und an die Wand gedrückt habe: "Und das mit dem Mobiltelefon stimmt ebenfalls." Im weiteren Verlauf verwickelte er sich jedoch in Widersprüche, so dass Richter und Schöffen eher den Schilderungen der beiden Angeklagten glaubten. Daher entschieden sie sich, den 27-Jährigen wegen der Faustschläge zu einer Geldstrafe zu verurteilen und den 28-Jährigen frei zu sprechen.

(sste)
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