Stadt Kempen Nach Kita-Urteil: Eltern bekommen zuviel gezahlte Beiträge erstattet

Stadt Kempen · Beigeordneter Michael Klee berichtete im Jugendhilfeausschuss über die Verhandlung in Münster. Für Satzungsänderung soll es Sondersitzung geben.

So schnell wird es dann doch nicht gehen: Bis zum Beginn des neuen Kindergartenjahres am 1. August wird es keine neue Satzung der Stadt Kempen geben, in der die Beitragszahlungen für die Eltern von Kindern, die in Tagesstätten oder in der Tagespflege betreut werden, neu geregelt sind. Bis zur nächsten Ratssitzung am 28. Juni wird die Stadtverwaltung keine modifizierte Satzung vorlegen können. Sie müsste ohnehin zuvor vom zuständigen Fachausschuss, dem Jugendhilfeausschuss, beraten und mit einem Empfehlungsbeschluss an den Stadtrat weitergeleitet werden. So werden die betroffenen Eltern vermutlich zum neuen Kindergartenjahr einen vorläufigen Beitragsbescheid erhalten.

Klar ist indes, dass Eltern, die derzeit bereits mehrere Kinder in der Betreuung haben, eins davon im letzten beitragsfreien Kita-Jahr, zu viele gezahlte Beiträge erstattet bekommen. Das ergibt sich aus dem Grundsatzurteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Münster vom Dienstag. Wie berichtet, hatte die Richter am höchsten Gerichtshof des Landes NRW die Regelung zu Beitragszahlungen für Geschwisterkinder in der Kempener Kindergartensatzung für unzulässig erklärt.

Bei der Stadt geht man - anders als Experten im Land und NRW-Familienministerin Christina Kampmann - noch davon aus, dass es eine aus Sicht der Stadt Kempen praktikable Beitragsregelung geben kann, die Beiträge für die Betreuung von Geschwisterkindern zulässt, wenn das erste Kind im beitragsfreien letzten Kita-Jahr ist. Die Richter des OVG hatten erklärt, dass nach dem Kinderbildungsgesetz des Landes beitragsfreie Vorschulkinder im Rahmen von Geschwisterkinderregelungen in kommunalen Elternbeitragssatzungen so zu berücksichtigen seien, als ob für sie ein Beitrag zu leisten wäre. Dabei spiele es keine Rolle, ob dieser Beitrag von den Eltern selbst oder vom Land gezahlt werde.

Bei der Stadt Kempen, das erklärte Dezernent Klee im Jugendhilfeausschuss am Dienstagabend, will man zunächst die ausführliche schriftliche Urteilsbegründung aus Münster abwarten, ehe man überlegt, wie die entsprechende Regelung in der Beitragssatzung modifiziert werden kann. Klee ist selbst Jurist, als Experte in der Verwaltungsspitze für Rechtsangelegenheiten fungiert der Erste Beigeordnete Hans Ferber. Jurist ist auch Bürgermeister Volker Rübo.

Klee würdigte in der Ausschusssitzung ausdrücklich das faire Miteinander in dem ganzen Verfahren mit den fünf Elternpaaren, die gegen die Beitragssatzung geklagt hatten. Die Eltern mit jeweils zwei Kindern hatten zunächst im Herbst 2014 vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf geklagt und im Sommer vergangenen Jahres dort Recht bekommen. Die Stadt war daraufhin vors Oberverwaltungsgericht in Münster gezogen, um die Entscheidung des Düsseldorfer Gerichtes prüfen zu lassen. Einige der betroffenen Eltern waren in Münster, bestätigten am Rande der Sitzung des Jugendhilfeausschusses das durchaus faire Miteinander in der Sache mit der Stadt.

Um eine geänderte Satzung mit der entsprechenden Regelung für die Elternbeiträge auf den Weg bringen zu können, wird es nach der Sommerpause wahrscheinlich eine Sondersitzung des zuständigen Jugendhilfeausschusses geben, bevor der das Thema im Haupt- und Finanzausschuss und dann im Stadtrat beraten und entschieden wird.

(RP)
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