Stadt Kempen Neubau-Pläne fürs Altenheim zurückgestellt

Stadt Kempen · Das Von-Broichhausen-Stift wird vorerst nicht erweitert. Um die gesetzliche Quote erfüllen zu können, werden nicht alle Betten belegt.

 Im Von-Broichhausen-Stift in Kempen sind bereits jetzt nicht mehr alle Doppelzimmer mit zwei Bewohnern belegt.

Im Von-Broichhausen-Stift in Kempen sind bereits jetzt nicht mehr alle Doppelzimmer mit zwei Bewohnern belegt.

Foto: Wolfgang Kaiser

Bei der Stiftung Hospital zum Heiligen Geist als Trägerin der beiden Kempener Altenheime Von-Broichhausen-Stift und St.-Peter-Stift probiert man gerade mal wieder die Rolle rückwärts. Seit Jahren gibt es Pläne, das Von-Broichhausen-Stift umzugestalten, um die gesetzliche Quote von Einzelzimmern erfüllen zu können. Seit Jahren ist allen Betreibern von Seniorenzentren bekannt, dass sie für ihre Häuser bis zum 1. August 2018 einen Einzelzimmeranteil von 80 Prozent nachweisen müssen, sonst droht ihnen die Schließung von Doppelzimmern. Das Von-Broichhausen-Stift gehört zu den Einrichtungen in Nordrhein-Westfalen, die die Einbett-Zimmer-Quote derzeit nicht erreichen.

Gleichwohl sieht der kommissarische Geschäftsführer der Hospital-Stiftung und der Altenheime, Jürgen Brockmeyer, die Lage relativ gelassen. "Wir belegen bereits jetzt nicht mehr alle Doppelzimmer, weil die Nachfrage danach zurückgegangen ist", sagt er im Gespräch mit der Rheinischen Post. Wegen der sinkenden Nachfrage würden Doppelzimmer in Einzelzimmer umgewandelt. Das Haus verfügt auf dem Papier bei voller Auslastung über 145 Pflegeplätze. "Wir haben aber nur 120 bis 125 Plätze belegt, weil uns auch das nötige Pflegepersonal fehlt", so Brockmeyer. Die Personalkrise in der Altenpflege hat also auch das Von-Broichhausen-Stift erreicht. Der Personalnotstand führt dazu, dass das Haus nicht mehr voll ausgelastet werden kann. Die gesetzliche 80-Prozent-Quote für Einbettzimmer kann so - notgedrungen - eingehalten werden, ohne dass weitere Plätze abgebaut werden müssen. Die komplette Schließung eines Hauses sieht das Landesgesetz ohnehin nicht vor.

Die Hospital-Stiftung hatte bekanntlich bereits mehrere Pläne für Neubauten fürs Von-Broichhausen-Stift vorgelegt. Zunächst sollte auf dem ehemaligen Tankstellengrundstück am Heyerdrink, auf dem die Gemeinnützige Wohnungsgesellschaft (GWG) des Kreises Viersen jetzt mehrere Mehrfamilienhäuser baut, eine Dependance entstehen. Danach war als Gelände für einen solchen Bau der Parkplatz des Krankenhauses an der Berliner Allee im Gespräch. Schließlich stellte die Stiftung im vergangenen Jahr eine Erweiterung mit Umbau auf dem Gelände des Von-Broichhausen-Stiftes vor. Der Flachbau zwischen den beiden Häusern Martin und Thomas sollte abgerissen und durch einen neuen Verbindungstrakt ersetzt werden. Dazu beauftragte die Stiftung das Düsseldorfer Architekturbüro Bruno Braun mit einer entsprechenden Planung. Diese Planung liegt seit Wochen vor, ist nach einer ersten Kostenschätzung aber wohl so teuer, dass sie sich aus wirtschaftlichen Gründen derzeit nicht realisieren lässt. Über Zahlen dieser Kostenkalkulation schweigt sich Hospital-Geschäftsführer Brockmeyer aus, er sagt lediglich: "Die Kostenschätzung ist deutlich höher ausgefallen, als wir uns das gedacht haben." Daher prüfe man derzeit Alternativen, die am Ende wirtschaftlicher sein könnten.

Das bedeutet konkret: Auf die Baustelle wird die Hospital-Stiftung sobald nicht gehen. Die Einhaltung des Termins 1. August 2018 für ein neues tragfähiges Konzept zur Erfüllung der 80-Prozent-Einbettzimmer-Quote hielten Insider zuletzt ohnehin für unrealistisch.

Brockmeyer, der seit etwa zweieinhalb Jahren die beiden Altenheime im Auftrag der Stiftung als Mitarbeiter der Kölner Terranus-Unternehmensberatung leitet, bringt sogar einen Neubau an anderer Stelle ins Gespräch. Überlegungen der Kempener Stadtplaner, im neuen Stadtquartier im Kempener Westen möglicherweise auch ein neues Seniorenzentrum zu planen, findet innerhalb der Hospital-Stiftung durchaus Gefallen.

Ein Ausweg aus der derzeit misslichen Lage könnten auch Übergangslösungen sein, die das zuständige Landesministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales Senioreneinrichtungen in Aussicht stellt. So können überzählige Doppelzimmer nach dem 1. August 2018 für eine Übergangszeit für die Kurzzeitpflege genutzt werden. Dieses Angebot ist bis zum 31. Juli 2021 befristet. Es gibt zudem eine weitere Übergangsfrist für Häuser im Zuge des Vertrauensschutzes bis zum 31. Juli 2023. Diese gilt aber nur dann, wenn die Häuser auf die Förderung durch das Pflegewohngeld verzichten.

Für welchen Weg sich die Verantwortlichen des Von-Broichhausen-Stiftes entscheiden, ist derzeit offen. "Wir brauchen ein Konzept, dass auf die nächsten 25 bis 30 Jahre ausgelegt ist", betont Brockmeyer. Alles sei mit den zuständigen Behörden, insbesondere mit der Heimaufsicht beim Kreis Viersen, besprochen. Das St.-Peter-Stift ist übrigens nicht betroffen. Hier gibt es nur Einzelzimmer. Das Haus ist voll ausgelastet. Es gibt sogar eine Warteliste.

(RP)
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