Stadt Kempen Ordnungsrecht auf dem Prüfstand

Stadt Kempen · Die Stadt Kempen will ihre Ordnungsbehördliche Verordnung überarbeiten. Ein entsprechender Entwurf liegt jetzt der Politik zur Beratung vor. Neu eingeführt werden soll ein Fütterungsverbot für wild lebende Tauben und Katzen.

 Verboten werden soll die Fütterung wild lebender Katzen.

Verboten werden soll die Fütterung wild lebender Katzen.

Foto: DPA / C. Braun

Rasenmähen in der Mittagszeit, Straßenmusik in der Fußgängerzone, pinkelnde Hunde auf Kinderspielplätzen, Füttern von wild lebenden Tauben oder Katzen - nur vier Beispiele von vielen, bei denen es immer wieder zu Unstimmigkeiten unter Bürgern kommt. Nicht selten wird dann das örtliche Ordnungsamt bemüht, um einen Streit zu schlichten oder für Klarheit bei der rechtlichen Zulässigkeit der jeweiligen Angelegenheit zu sorgen. Das Ordnungsamt greift in der Regel auf die so genannte Ordnungsbehördliche Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zurück - so auch in der Stadt Kempen.

 Im Kempener Ordnungsrecht soll der Paragraf über das Rasenmähen in der Mittagszeit gestrichen werden, weil es bundesweite Regelungen gibt.

Im Kempener Ordnungsrecht soll der Paragraf über das Rasenmähen in der Mittagszeit gestrichen werden, weil es bundesweite Regelungen gibt.

Foto: Daly, dpa

Dem zuständigen Ausschuss für Ordnungsangelegenheiten und Feuerschutz liegt für dessen Sitzung am heutigen Donnerstag, 1. Dezember (ab 18 Uhr im Rathaus am Buttermarkt), eine Beratungsvorlage vor, mit der die Stadtverwaltung die bereits 15 Jahre alte, noch gültige Fassung der Ordnungsverordnung auf einen neuen Stand bringen möchte. Hintergrund ist unter anderem: Ein Paragraf der Verordnung, der bislang das Verwenden motorgetriebener Gartengeräte - also auch von Motor-Rasenmähern - an Werktagen in der Zeit von 12 bis 15 Uhr und von 19 bis 8 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen verboten hatte, hielt zuletzt einer gerichtlichen Überprüfung nicht stand. Richter stellten die Verfassungsmäßigkeit dieser Regelung in Frage, weil Firmen hierdurch unangemessen an ihrer Berufsausübung gehindert würden.

Aus Sicht der Stadt macht es keinen Sinn, entsprechend der bisher bereits geübten Praxis die Anwendung der alten Regelung auf Baustellen, landwirtschaftliche und gewerbliche Tätigkeiten auszuschließen. Denn die bisherigen Erfahrungen im Umgang mit dieser Vorschrift hätten gezeigt, "dass die Differenzierung zwischen privaten und gewerbsmäßigen Tätigkeiten mitunter nur schwer vermittelbar" sei, so der zuständige Ordnungsdezernent und Erste Beigeordnete der Stadt Kempen, Hans Ferber, in seiner Beratungsvorlage für den Fachausschuss.

Ferber schlägt vor, den entsprechenden Paragrafen der Ordnungsverordnung in der geplanten Neufassung ersatzlos zu streichen, weil es sowohl im Bundes- als auch im Landes-Immissionsschutz entsprechende Klauseln zum Lärmschutz gibt.

Neu aufgenommen werden sollen in die städtische Ordnungsverordnung dagegen Fütterungsverbote für wild lebende Tauben oder Katzen. Auch wenn es immer wieder Klagen von Bürgern über eine zunehmende Taubenpopulation gibt, geht die Stadt nicht von einer Taubenplage aus. Dennoch soll ein Taubenfütterungsverbot eine solche Plage bereits im Vorfeld verhindern helfen. Auch eine Katzenplage gibt es derzeit in Kempen und seinen Stadtteilen nicht. Gleichwohl soll das Fütterungsverbot auch für wild lebende Katzen gelten, um ein unkontrollierte und übermäßige Zunahme der Population mit allen negativen Begleiterscheinungen wie Übertragung von Infektionskrankheiten, Parasitenbefall bis hin zum Anlocken von Ratten durch Futterreste zu verhindern.

Straßenmaler und -musikanten, die beispielsweise in der Kempener Altstadt aktiv sind, genießen eine Sonderstellung. Sie benötigen keine Erlaubnis vom zuständigen Ordnungsamt, wenn sie regelmäßig ihren Standort wechseln. Zuletzt hatte es im Sommer allerdings - vor allem für den Buttermarkt - wiederholt Beschwerden von Anwohnern und Gästen der Straßencafés gegeben, denen Dauer und Lautstärke der musikalischen Darbietungen auf die Nerven gingen.

Auch im Ausschuss war das bereits mehrfach Thema. Ein generelles Verbot hält die Stadtverwaltung allerdings nicht für sinnvoll, gibt es doch auch Bürger die solche Straßenmusik mögen. Im Übrigen trage sie auch "zu einem gewissen Flair in der Kempener Innenstadt" bei, so der Erste Beigeordnete Ferber in seiner Vorlage. Allerdings sollten die Straßenmusiker einige Grundregeln einhalten. So sollten sie nicht länger als rund 30 Minuten an einem Standort musizieren. Das Benutzen von lauten Musikinstrumenten wie Schlagzeuge oder Trommeln soll den Straßenmusikanten verboten werden. Auch elektronische Verstärker und Wiedergabegeräte sollten nicht benutzt werden dürfen, so Ferber.

Ganz gleich zu welchem Urteil der Ausschuss für Ordnungsangelegenheiten und Feuerschutz in seiner heutigen Sitzung kommt, die endgültige Entscheidung in dieser Angelegenheit soll der Stadtrat in seiner Sitzung am 13. Dezember treffen.

(RP)
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