Kempen/ Nettetal Patenkind missbraucht: Pfarrer schweigt vor Gericht

Kempen/ Nettetal · Am Freitag hat vor dem Landgericht Krefeld der Prozess gegen den aus Willich stammenden Pfarrer Georg K. begonnen, der sein Patenkind und dessen Bruder missbraucht haben soll. Ihm drohen zehn Jahre Haft.

Krefeld: Pfarrer aus Willich wegen sexuellen Missbrauchs vor Gericht
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Foto: dpa, rwe lof

Ihm wird vorgeworfen, während seiner Zeit als Pfarrer in Nettetal, in den Jahren 2001 bis 2006, sein zu Beginn elfjähriges Patenkind und dessen damals acht jährigen Bruder in insgesamt 26-Fällen sexuell missbraucht zu haben. Die Vorwürfe gehen über bloße Berührungen der Jungen deutlich hinaus. In zwei Fällen soll der Angeklagte mit seinem Patenkind vor den Übergriffen zudem Marihuana geraucht haben, in einem Fall soll der Junge alkoholisiert gewesen sein.

Zu den Tatvorwürfen wollte sich der Angeklagte nicht äußern. In einer Selbstanzeige hatte er jedoch bereits im Mai 2010 mitgeteilt, dass die Vorwürfe "in vielen Punkten richtig" seien und er sich "im Prinzip schuldig" bekenne. Er bat um Verzeihung dafür, dass er den Opfern Schaden zugefügt habe und wolle dies "so gut es geht wiedergutmachen". Mit der Selbstanzeige wolle er weiteren Schaden für die Betroffenen vermeiden. K. droht eine Haftstrafe von bis zu zehn Jahren.

Wie entdeckt man, ob ein Kind missbraucht wird?
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Nachdem sich Pfarrer Georg K., der viele Jahre in Südafrika gelebt und dort mit ähnlichen Vorwürfen konfrontiert wurde, vor Gericht zu seinem Lebenslauf geäußert hatte, begann die eingehende Befragung des inzwischen volljährigen Patenkindes des Angeklagten, das wie sein Bruder als Nebenkläger erschienen war. Die Befragung fand jedoch unter dem Ausschluss der Öffentlichkeit statt und soll am Montag fortgesetzt werden. Auch die Aussage des Bruders wird vermutlich unter dem Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden, da ein entsprechender Antrag des Nebenklägeranwaltes vorliege, so der Vorsitzende Richter Herbert Luczak. Die Schilderungen der dem Pfarrer vorgeworfenen Taten berührten "den intimsten Bereich" der jungen Männer, so der Richter.

(RP)
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