Stadt Kempen Polizei zählt immer mehr Unfallfluchten

Stadt Kempen · Immer häufiger fahren Unfallverursacher von einer Unfallstelle weg, ohne sich weiter um den Schaden zu kümmern. In der vergangenen Woche zählte die Kreispolizei 40 Unfallfluchten. Das sind noch verhältnismäßig wenig.

 Ein Kempener prallte Anfang des Monats zwischen Grefrath und Mülhausen gegen einen Baum und ließ das Auto zurück. Zeugenhinweise führten zu einer schnellen Festnahme.

Ein Kempener prallte Anfang des Monats zwischen Grefrath und Mülhausen gegen einen Baum und ließ das Auto zurück. Zeugenhinweise führten zu einer schnellen Festnahme.

Foto: gju

Es ist am Sonntagabend passiert: Gegen 19.15 Uhr verließ ein 21-jähriger Nettetaler zusammen mit zwei Begleitern das Kino auf dem Buttermarkt in Kempen. Aus Richtung Kuhstraße kam ihm ein silberfarbener Wagen entgegen. Der Pkw, vermutlich ein Mercedes, erfasste nach Angaben der Polizei den Nettetaler am Ellbogen. Der etwa 50 bis 60 Jahre alte Fahrer des Autos und die Beifahrerin stiegen aus. Es kam zu einem kurzen Wortwechsel. Anschließend fuhr der Pkw weiter, ohne dass der Fahrer Angaben zu seiner Person und der Art seiner Unfallbeteiligung gemacht hatte. Der Verletzt begab sich noch am gleichen Abend zur ambulanten Behandlung ins Krankenhaus. Das Verkehrskommissariat bittet Zeugen der Unfallflucht, sich unter der Rufnummer 02162/377-0 zu melden.

Vielen Autofahrern ist offenbar nicht bewusst, dass sie sich strafbar machen, wenn sie einfach von einer Unfallstelle wegfahren, ohne sich um den Schaden zu kümmern. "Die Verkehrsunfallflucht, also das sogenannte unerlaubte Entfernen vom Unfallort, ist beileibe kein Kavaliersdelikt, sondern eine ernstzunehmende Straftat, auch wenn das von vielen Verkehrsteilnehmern so nicht registriert wird", sagt Peter Opdensteinen, Leiter der Direktion Verkehr. "Immer mehr Verkehrsteilnehmer entziehen sich nach Unfällen ihrer Verantwortung und lassen die Geschädigten auf einem oft nicht unerheblichen Schaden sitzen." Unfallflucht sei "nicht nur kein Kavaliersdelikt, sondern inzwischen schon ein regelrechtes Massendelikt". Bis Ende Mai dieses Jahres registrierte die Polizei 744 Verkehrsunfallfluchten - 6,44 Prozent mehr als im Vorjahreszeitraum, in dem sie 699 Unfallfluchten zählte.

Selbst wenn Menschen verletzt werden, fährt mancher Unfallverursacher noch davon - zum Beispiel nach Zusammenstößen zwischen Auto und Fußgänger oder Auto und Radfahrer. In solchen Fällen muss der flüchtige Unfallverursacher, der sich nicht um die verletzte Person kümmert, zusätzlich mit einem Strafverfahren wegen unterlassener Hilfeleistung rechnen.

Mitunter melden sich Zeugen, die das Kennzeichen des flüchtenden Wagens notiert oder fotografiert haben. Wird die Polizei zum Unfallort gerufen, von dem der Unfallverursacher geflohen ist, sichert sie Spuren und befragt Zeugen und Anwohner. Manchmal fahren die Beamten auch zur gleichen Zeit an einem anderen Tag wieder dorthin, um zu gucken, wer diese Strecke täglich nutzt - unter den Vorbeifahrenden könnte der Unfallverursacher sein.

So gelingt es der Polizei in vielen Fällen, den Verursacher eines Schadens zu finden. Von den 16 Unfallfluchten in der vergangenen Woche konnte die Polizei bisher acht Fälle klären, die Ermittlungen laufen weiter.

Häufig gibt es Unfälle beim Ein- oder Ausparken. Da kommt jemand beispielsweise nach dem Einkauf zurück zum Auto, stellt Kratzer an der Tür fest oder entdeckt eine Beule an der Stoßstange. Oder er kommt morgens aus dem Haus und sieht, dass sein Wagen beschädigt wurde. Ähnliche Fälle registrierte die Polizei im Kreis auch am vergangenen Wochenende. Ein Unfallverursacher, der sich den verursachten Schaden ansieht und vielleicht denkt, der Kratzer sei schon nicht so schlimm, kann irren: "Dass Unfallflucht auch bei Sachschadensfällen keine Bagatelle ist, zeigt allein schon die Schadenshöhe, die heutzutage recht schnell einen hohen drei- oder vierstelligen Eurobereich erreicht", so die Polizei. Manch einer bemerkt auch, dass er einen anderen Wagen beschädigt hat, und versucht, den Vorfall zu vertuschen - zum Beispiel, indem er sein Auto auf einen anderen Platz stellt. Wer so handelt, werde bei einem Strafverfahren nicht wegen Fahrlässigkeit, sondern wegen vorsätzlichen Handelns be-straft, erläutert Opdensteinen.

(RP)
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