Stadt Kempen Querschläger trifft Radfahrer: Die Ermittlungen dauern an

Stadt Kempen · Es dürfe nicht passieren, aber es passiere immer wieder. Das ist der Kommentar der Kreisjägerschaft Viersen zu dem Unglück, bei dem ein 82-Jähriger Samstag in St. Hubert von einer verirrten Schrotkugel getroffen wurde. Er zog sich dabei eine blutende Wunde am Kopf zu, die im Krankenhaus behandelt werden musste.

Bei Treibjagden, die in diesen Tagen häufig stattfinden, seien keine Mindestabstände zu Straßen einzuhalten, sagte gestern Hermann-Josef Steger, Geschäftsführer der Kreisjägerschaft Viersen, auf Anfrage der RP. Treibjagden bedürfen keiner Genehmigung, müssen auch nicht angemeldet werden. Den Vorfall in St. Hubert bezeichnet Steger als unglücklichen Zwischenfall, der sehr bedauerlich sein. Im Kreis Viersen habe es in der Vergangenheit bereits mehrere ähnliche Unfälle gegeben: "Gravierende Verletzungen waren aber nicht dabei'", versichert der Geschäftsführer der Kreisjägerschaft, der 1250 Jäger angehören.

Während der Zwischenfall für die Jägerschaft eher eine Verkettung unglücklicher Umstände ist, ermittelt die Polizei wegen gefährlicher Körperverletzung. Sie tut das auch dann, wenn das Opfer auf eine Anzeige verzichtet, betonte gestern Polizeisprecherin Antje Heymanns. Es handele sich um ein so genannte Offizialdelikt, bei der die Polizei verpflichtet sei, Anzeige zu erstatten. Was bei den Ermittlungen herauskomme, sei völlig offen: Es bestehe zunächst der Verdacht der schweren Körperverletzung. Eventuell handele es aber nur um eine Vernachlässigung der Sorgfaltspflicht. Das müssten die weiteren Ermittlungen ergeben.

(hd)
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