Stadt Kempen Rettungswache braucht mehr Personal

Stadt Kempen · Der Rettungsdienst in Kempen muss in den kommenden Jahren personell weiter aufgestockt werden. Auch ein vierter Rettungstransportwagen ist notwendig, um die Hilfsfristen einhalten zu können.

Der erst im Sommer vergangenen Jahres neu gefasste Rettungsbedarfsplan des Kreises Viersen wird derzeit vom Kreis bereits überarbeitet. Den kreisangehörigen Städten und Gemeinden wird der Entwurf dazu demnächst zur Beratung und Stellungnahme zugestellt. Im zuständigen Ausschuss für Ordnungsangelegenheiten und Feuerschutz des Kempener Stadtrates gab der zuständige Dezernent, Erster Beigeordneter Hans Ferber, der Politik schon mal einen Vorgeschmack auf das, was auf die Kommunen beim Rettungsdienst zukommen wird.

Die Stadt Kempen wird von möglichen Neuerungen besonders betroffen sein. Neben der Kreisstadt Viersen ist die Thomasstadt kreisweit eine Kommune, in der beim Rettungsdienst die gesetzlich vorgeschriebenen Hilfsfristen nicht immer eingehalten werden können. Diese landesweite Regelung schreibt vor, dass der Rettungsdienst in 90 Prozent der Fälle innerhalb von acht Minuten im innerstädtischen Bereich am Einsatzort sein muss. Für den ländlichen Bereich außerhalb der Innenstadt gilt eine Hilfsfrist von zwölf Minuten.

Das Thema ist seit Jahrzehnten im ländlich strukturierten Kreis Viersen ein Dauerbrenner, der immer mal wieder hochkocht. Vor Jahren musste der Kreis in Niederkrüchten-Heyen an der Bundesstraße 221 einen zusätzlichen Notarztstandort bauen, weil nach der Schließung des Waldnieler Krankenhauses die Hilfsfristen vom damals nächst gelegenen Notarztstandort am Dülkener Krankenhaus für die Gemeinden im Westkreis nicht immer eingehalten werden konnten. Für Kempen stellt sich das Problem insofern immer wieder, weil von der Rettungswache an der Heinrich-Horten-Straße aus nicht nur das Kempener Stadtgebiet betreut wird, sondern auch die Stadt Tönisvorst und die Gemeinde Grefrath. Dazu wurde die Kempener Rettungswache personell und technisch besonders ausgestattet. Technisch bedeutet in diesem Fall, dass dort derzeit drei Rettungswagen sowie zwei Krankenwagen und ein Notarztfahrzeug stationiert sind. Ein zweiter Notarztwagen steht am Krankenhaus in St. Tönis.

Möglicherweise wird an der Kempener Rettungswache ein vierter Rettungswagen stationiert, damit die Hilfsfristen künftig eingehalten werden können. Dafür und weil die Mitarbeiter des Rettungsdienstes nach wie vor einen Berg von Überstunden vor sich herschieben, wird auch das Personal weiter aufgestockt werden müssen. Stichwort Personal: Wie kürzlich berichtet absolvieren etliche Mitarbeiter des Rettungsdienstes bereits die Ausbildung zum Notfallsanitäter. Ab 2027 ist die für das Rettungsdienstpersonal verbindlich vorgeschrieben.

Zu den Kosten: Der Rettungsdienst finanziert sich aus Gebühren, die den Kommunen über die Krankenkassen als Kostenträgern erstattet werden. Insofern belastet der personelle und technische Ausbau der Rettungswache weder die Stadt Kempen noch die beteiligte Stadt Tönisvorst oder die Gemeinde Grefrath. Gleichwohl muss das Geld zunächst im Etat bereit gestellt werden, müssen die Gebührensätze mit den Krankenkassen jeweils neu verhandelt werden.

Nach dem derzeitigen Stand der Gebührenbedarfsberechnung sind Anpassungen geplant. Teilweise könnte es dabei für die Krankenkassen preiswerter werden, weil beispielsweise die Einsatzzahlen bei den Krankenwagen und den Notarztfahrzeugen von 2015 auf 2016 leicht zurückgegangen sind.

(RP)
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